§ 1 Anwendungsbereich
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§ 1 Anwendungsbereich — FeZG
Dieses Gesetz regelt Zuschussleistungen zu den Fernsprechentgelten bestimmter Personen und Institutionen.
§ 3 FeZG · FeZG · Fernsprechentgeltzuschussgesetz
§ 3 Anspruchsberechtigter Personenkreis
…1) Eine Zuschussleistung setzt voraus: 1. Der Antragsteller darf nicht bereits für einen Zugang zum öffentlichen Kommunikationsnetz eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt beziehen (Doppelbezugsverbot), insbesondere darf pro…
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