§ 1 Anwendungsbereich
In Kraft seit 01. Januar 2001
Up-to-date
Dieses Gesetz regelt Zuschussleistungen zu den Fernsprechentgelten bestimmter Personen und Institutionen.
Rückverweise
FeZG · Fernsprechentgeltzuschussgesetz
§ 3 Anspruchsberechtigter Personenkreis
…1) Eine Zuschussleistung setzt voraus: 1. Der Antragsteller darf nicht bereits für einen Zugang zum öffentlichen Kommunikationsnetz eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt beziehen (Doppelbezugsverbot), insbesondere darf pro…