§ 1 Anwendungsbereich
In Kraft bis 30. September 2026
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979.
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