§ 12 Konsultationen — FBG
Die Genehmigungsbehörde hat mindestens einmal jährlich zu Konsultationen über die Anwendung dieses Gesetzes einzuladen. An diesen nehmen die Genehmigungsbehörde, das Leitungsorgan, die Betreiber der zentralen Infrastruktureinrichtungen, der Nutzerausschuß und die gemäß § 7 zugelassenen Dienstleister teil.
§ 42 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 42 Eintragung in das Firmenbuch
…Namensunterschrift zur Aufbewahrung beim Gericht zu zeichnen. (5) Die Dokumente sind in Urschrift, Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift einzureichen und in die Urkundensammlung (§ 12 FBG) aufzunehmen. (6) Das Gericht hat zu prüfen, ob der Verein ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist. Ist dies nicht der Fall, so hat es die Eintragung…
§ 15 FBG · FBG · Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz
§ 15 Inkrafttreten
… 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 4, § 12, die §§ 14a bis 14c jeweils samt Überschrift und § 17a, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. …
§ 15 EU-UmgrG · EU-UmgrG · EU-Umgründungsgesetz
§ 15 Offenlegung
…der Einreichung der Unterlagen nach Abs. 1 sind von Amts wegen in das Firmenbuch einzutragen; die Unterlagen sind in die Urkundensammlung aufzunehmen (§ 12 FBG). Die Abfrage dieser Unterlagen in der Urkundensammlung ist kostenlos. (3) Gläubigern der Gesellschaft sind die in § 14 Abs. 2 Z 2…
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