Bei Einzelunternehmern und eingetragenen Personengesellschaften sind ferner einzutragen:
1. Ehepakte;
2.die Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts, und das Verlassenschaftsprovisorium (§ 32 UGB);
3.Substitutionen und Anordnungen, die ihnen nach den §§ 707 bis 709 ABGB gleichzuhalten sind;
bei eingetragenen Personengesellschaften außerdem:
(Anm.: Z 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/2005)
5. Name und Geburtsdatum der nicht vertretungsbefugten unbeschränkt haftenden Gesellschafter, gegebenenfalls ihre Firmenbuchnummer;
6. Name und Geburtsdatum der Kommanditisten, die Höhe ihrer Haftsummen, gegebenenfalls ihre Firmenbuchnummer sowie ein Nachfolgevermerk;
7. der Tag der Einreichung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie deren Abschlußstichtag, falls die Einreichung des Jahresabschlusses oder des Konzernabschlusses vorgeschrieben ist.
§ 4 FBG · FBG · Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz
§ 4 Beschränkungen
…hatte, dann ist dem Nutzer mit der größten Anzahl von Verkehrseinheiten auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls eine Bewilligung für diesen Bereich zu erteilen. (4) Unbeschadet der Beschränkung der Dienstleister gemäß Abs. 1 muß für jeden Nutzer die Wahlmöglichkeit zwischen beiden Dienstleistern uneingeschränkt gewährleistet sein. (5) Die Genehmigungsbehörde kann…
§ 9 Untersagung der Selbstabfertigung
…oder die Sicherheit der Luftfahrt gefährdet wird, wenn das Unternehmen gegen Vorschriften dieses Bundesgesetzes oder gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften (§ 3 Abs. 4) verstoßen hat oder wenn die Voraussetzungen des § 4 Abs. 7 nicht mehr gegeben sind. (2) Das Leitungsorgan ist von der Untersagung der…
§ 15 Inkrafttreten
… 16 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2006 tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft. (4) § 1, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1, 2 und 4, § 4 Abs. 3, §…
Art. 24 FBG · FBG · Firmenbuchgesetz
Art. 24 Artikel XXIV
…Verordnung Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft eingetragen werden. § 4 Z 4 und § 25 FBG treten mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft; jedoch ist § 4 Z 4 auf Personengesellschaften, die vor diesem Zeitpunkt entstanden…
§ 4 Besondere Eintragungen
…§ 4. Bei Einzelunternehmern und eingetragenen Personengesellschaften sind ferner einzutragen: 1. Ehepakte; 2. die Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts, und das Verlassenschaftsprovisorium ( § 32 UGB ); 3. Substitutionen und…
Art. 10 § 4 Artikel X
…2001 eingetragene Aktiengesellschaften mit Nennbetragsaktien (Anm.: aus BGBl. I Nr. 125/1998, zu § 5 , BGBl. Nr. 10/1991) § 4. Für nach dem 31. Dezember 1998 zur Eintragung angemeldete und spätestens zum 31. Dezember 2001 in das Firmenbuch eingetragene Aktiengesellschaften, deren Grundkapital in…
§ 43 In-Kraft-Treten
…in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2006 treten am 18. August 2006 in Kraft.“ (2) §§ 4, 12, 29, 33, 34, 35b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I. Nr. 103/2006 treten am 1. Jänner 2007, § …
§ 106 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 106 Anmeldung zum Firmenbuch
…2 bis 4, 5, 7, 8 und 16 , gegebenenfalls auch die in § 3 Z 6, 9, 11 und 15 und § 4 Z 2, 3, 5 und 7 FBG genannten Tatsachen zu enthalten.…
§ 162 Anmeldung zum Firmenbuch
…in § 4 Z 6, gegebenenfalls auch die in § 3 Z 6, 9, 11 und 15 und in § 4 Z 2, 3, 5 und 7 FBG genannten Tatsachen zu enthalten. (2) Sofern der Eintritt eines Kommanditisten unter der Bedingung der Eintragung in das Firmenbuch erfolgt, hat auch der Eintretende an der…
Art. 23 AktG · AktG · Aktiengesetz
Art. 23 Artikel XXIII
…Nr. 10/1991, zu den §§ 29, 33, 91, 233 und 240 , BGBl. Nr. 98/1965) (Anm.: Abs. 1 bis 4 ÜR zum FBG , BGBl. Nr. 10/1991) (5) Sind die aufrechten Eintragungen eines Rechtsträgers nach § 2 FBG zur Gänze in die Datenbank des Firmenbuchs übertragen…
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