FBG
Gliederung
3. ABSCHNITT Bestimmungen für das ADV-Firmenbuch
§ 35 Einsicht bei Notaren
§ 35 FBG · FBG · Firmenbuchgesetz
§ 35 Einsicht bei Notaren
…§ 35. Notare haben in ihrer Amtskanzlei die technischen Voraussetzungen für die Firmenbuchabfrage mittels automationsunterstützter Datenübermittlung zu schaffen und jedermann Einsicht in das Firmenbuch zu gewähren ( §…
Art. 24 Artikel XXIV
…21 Abs. 3, § 22 Abs. 2 lit. a und lit. c, § 33 Abs. 1, § 35, § 40 Abs. 1 und § 41 FBG sowie Art XXIII Abs. 15 BGBl. Nr. 10/1991 in der Fassung…
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