Zwangsstrafe, dem Grunde und der Höhe nach zu Recht, keine Abgabe der USt-Erklärung—BFG Entscheidung
RV/2100552/202622. Juni 2026
…einer solchen Weise eingereicht werden, entfällt die Verpflichtung zur Verwendung der amtlichen Vordrucke. Die Versicherungsnummer (§ 31 Abs. 4 Z 1 ASVG), die Firmenbuchnummer ( § 30 Firmenbuchgesetz ) und die Melderegisterzahl ( § 16 Meldegesetz 1991 ), sofern diese bekannt ist, sind anzugeben, wenn dies für die Abgabenerklärungen vorgesehen ist.
§ 134 BAO :
(1) Die…