(1) Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung.
(2) Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach diesem Bundesgesetz oder nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften einzutragen sind.
§ 7 EKV 2016 · EKV 2016 · Eigentümerkontrollverordnung 2016
§ 7 Allgemeines
…Geschäftszahl, oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, Angaben mit vergleichbarem Identifikationscharakter. (6) Anstelle der Vorlage von im Firmenbuch gemäß § 1 Abs. 1 FBG verfügbaren Informationen kann auf die jeweilige Registerfundstelle verwiesen werden.…
§ 7 MI-EKV · MI-EKV · Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung
§ 7 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen
…Jahresabschlüssen gemäß Z 1 eingereicht werden mussten; anstelle der Vorlage von Unterlagen, die Teil der Urkundensammlung des Firmenbuches gemäß § 1 Abs. 1 FBG sind, kann auf dieses verwiesen werden; 4. wenn es sich beim Anzeigepflichtigen um eine natürliche Person handelt, eine aktuelle Aufstellung ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die…
§ 15 FBG · FBG · Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz
§ 15 Inkrafttreten
…1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten für 1. Flughäfen, die jährlich weniger als zwei Millionen Fluggäste oder 50 000 t Fracht zu verzeichnen haben, mit…
§ 5 Zentrale Infrastruktureinrichtungen
…1) Die Errichtung und der Betrieb der zentralen Infrastruktureinrichtungen sind dem Leitungsorgan vorbehalten. (2) Der Betrieb der Anlagen gemäß Abs. 1 darf an einen Dritten…
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