(1) Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung.
(2) Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach diesem Bundesgesetz oder nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften einzutragen sind.
Rückverweise
EKV 2016 · Eigentümerkontrollverordnung 2016
§ 7 Allgemeines
…Geschäftszahl, oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, Angaben mit vergleichbarem Identifikationscharakter. (6) Anstelle der Vorlage von im Firmenbuch gemäß § 1 Abs. 1 FBG verfügbaren Informationen kann auf die jeweilige Registerfundstelle verwiesen werden.…
ZG-EKV · Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung
§ 7 Finanzlage und Bonität des Anzeigepflichtigen
…Jahresabschlüssen gemäß Z 1 eingereicht werden mussten; anstelle der Vorlage von Unterlagen, die Teil der Urkundensammlung des Firmenbuches gemäß § 1 Abs. 1 FBG sind, kann auf dieses verwiesen werden; 4. wenn es sich beim Anzeigepflichtigen um eine natürliche Person handelt, eine aktuelle Aufstellung ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die…
FBG · Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz
§ 15 Inkrafttreten
…1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten für 1. Flughäfen, die jährlich weniger als zwei Millionen Fluggäste oder 50 000 t Fracht zu verzeichnen haben, mit…
§ 5 Zentrale Infrastruktureinrichtungen
…1) Die Errichtung und der Betrieb der zentralen Infrastruktureinrichtungen sind dem Leitungsorgan vorbehalten. (2) Der Betrieb der Anlagen gemäß Abs. 1 darf an einen Dritten…