§ 2 Zwingendes Recht
In Kraft seit 13. Juni 2014
Up-to-date
Soweit Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers von den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes abweichen, sind sie unwirksam.
Rückverweise
FAGG · Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
§ 4 Inhalt der Informationspflicht; Rechtsfolgen
…verständlicher Weise über Folgendes informieren: 1. die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in dem für das Kommunikationsmittel und die Ware oder Dienstleistung angemessenen Umfang, 2. den Namen oder die Firma des Unternehmers, die Anschrift seiner Niederlassung sowie seine Telefonnummer und E Mail-Adresse, unter denen der Verbraucher den Unternehmer schnell…