BundesrechtBundesgesetzeFern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz3. Abschnitt Rücktritt vom Vertrag§ 16

§ 16Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Vertrag über Dienstleistungen, Energie- und Wasserlieferungen oder digitale Leistungen

In Kraft seit 20. Juli 2022
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