(1) Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Klima gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden eine Finanzzuweisung in Höhe von 480 Millionen Euro jährlich. Dieser Betrag wird zu Lasten des Anteils der Gemeinde Wien an der Finanzzuweisung gemäß § 27 um sechs Millionen Euro erhöht (§ 27 Abs. 2 Z 4). Von diesen Mitteln erhalten die Länder 386 274 000 Euro und die Gemeinden 99 726 000 Euro jährlich.
(2) Die Mittel werden länderweise wie folgt aufgeteilt (in Euro):
Länder | Gemeinden | |
Burgenland | 13 046 000 | 2 571 000 |
Kärnten | 20 354 000 | 6 063 000 |
Niederösterreich | 77 737 000 | 16 407 000 |
Oberösterreich | 74 316 000 | 15 930 000 |
Salzburg | 18 954 000 | 6 678 000 |
Steiermark | 53 073 000 | 12 458 000 |
Tirol | 49 637 000 | 8 493 000 |
Vorarlberg | 14 760 000 | 4 621 000 |
Wien | 64 397 000 | 26 505 000 |
Diese Mittel sind vom Bund bis 30. Juni eines jeden Jahres an die Länder zu überweisen und von diesen – außer in Wien – an die einzelnen Gemeinden im Verhältnis des abgestuften Bevölkerungsschlüssels bis spätestens 3. Juli weiterzuleiten.
Rückverweise
FAG 2024 · Finanzausgleichsgesetz 2024
§ 16 C. Ausschließliche Landes(Gemeinde)abgaben
…ohne Zweckwidmung des Ertrages; 10. Lustbarkeitsabgaben mit Zweckwidmung des Ertrages, insbesondere Sportförderungsabgaben; 11. Abgaben auf Wohnsitze und Betriebsstätten im Sinne des ORF Beitrags-Gesetzes 2024, BGBl. I Nr. 112/2023; 12. Abgaben für das Halten von Tieren; 13. Abgaben von freiwilligen Feilbietungen; 14. Abgaben für den Gebrauch von…
§ 27 Finanzkraftstärkung von Gemeinden und Finanzierung der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
…Volkszahl aufgeteilt. 4. Der Anteil der Gemeinde Wien wird um acht Millionen Euro verringert, wovon sechs Millionen Euro die für die Finanzzuweisung gemäß § 25 zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen und zwei Millionen der Mitfinanzierung der Finanzzuweisung gemäß Abs. 3 dienen. Der Anteil der Gemeinde Wien dient als Finanzzuweisung…