EZG 2011
Gliederung
3. Abschnitt Überwachung und Überprüfung von Emissionen
§ 14 Unabhängige Prüfeinrichtungen
Rückverweise
Unabhängige Prüfeinrichtungen für Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten und für die Prüfung von Emissionen von Anlagen sowie für Anträge und Berichte gemäß §§ 24a, 24b und 25a und Meldungen gemäß § 27c bedürfen einer Akkreditierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates, ABl. Nr. L 218 vom 13.08.2008, S. 30. Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2018/2067 oder einer Änderung dieser Verordnung im Einklang mit Art. 15 der Richtlinie 2003/87/EG sind für die Akkreditierung und Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen anzuwenden.
§ 14 EZG 2011 · EZG 2011 · Emissionszertifikategesetz 2011
§ 14 Unabhängige Prüfeinrichtungen
…Unabhängige Prüfeinrichtungen § 14. Unabhängige Prüfeinrichtungen für Emissionen aus Luftverkehrstätigkeiten und für die Prüfung von Emissionen von Anlagen sowie für Anträge und Berichte gemäß §§ 24a, 24b…
§ 9 Emissionsmeldungen
… 3 und § 23, und der Verordnung (EU) Nr. 2018/2066 oder einer Änderung dieser Verordnung im Einklang mit Art. 14 der Richtlinie 2003/87/EG anzuwenden. Jede Person, die Luftfahrzeuge betreibt, hat der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie…
§ 10 Prüfung der Emissionsmeldungen
…einer gemäß § 4 genehmigten Anlage ist verpflichtet, gemeinsam mit der Emissionsmeldung gemäß § 9 ein Prüfgutachten einer unabhängigen Prüfeinrichtung gemäß § 14 über die erfolgte Prüfung der Emissionen vorzulegen. Bei der Prüfung sind die Vorschriften dieses Bundesgesetzes, die Bestimmungen einer Verordnung gemäß § 9 Abs. …
§ 24a Plan zur Überwachungsmethodik; Berichterstattung zur Aktivitätsrate ab 2021
…die jährliche Aktivitätsrate gemäß Abs. 4 und 5 als ausreichend geprüft anzuerkennen, wenn ein Prüfgutachten mit zufriedenstellendem Ergebnis einer unabhängigen Prüfeinrichtung gemäß § 14 darüber vorliegt und keine begründeten Zweifel der Behörde daran bestehen, dass zu den Aktivitätsraten und anderen für die Zuteilung relevanten Daten gemäß den Bestimmungen der…
§ 2 ZuRV · ZuRV · Zuteilungsregelverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
…EU-Gebäudeklassifikation in einem Gebäude mit einer oder mehreren Wohnungen oder einem Wohngebäude für Gemeinschaften befindet. 17. „Unabhängige Prüfeinrichtung“ eine gemäß § 14 EZG 2011 zugelassene Organisation, die zur Prüfung der Emissionsmeldungen gemäß § 9 Abs. 1 EZG 2011 berechtigt ist. 18. „Hinreichende Sicherheit“ einen…