(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Belangen nach dem B VG zuständige Gesetzgebung bleibt insoweit zuständig für Vorschriften, die mit jenen nach diesem Bundesgesetz nicht in Widerspruch stehen.
Anl. 1 EmRegV-OW 2017 · EmRegV-OW 2017 · Emissionsregisterverordnung 2017
Anl. 1
…Allgemeine Stammdaten: 1. Daten des Wasserberechtigten sowie des Anlageninhabers: Name, Anschrift (Sitz), die für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, soferne zutreffend Internetadresse, und Telefaxnummer…
§ 1 AEV anorganische Pigmente · AEV anorganische Pigmente · Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten
§ 1
…1) Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen gemäß Abs. 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation sind…
Anl. 1 AEV Pflanzenschutzmittel · AEV Pflanzenschutzmittel · Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Anl. 1
…I) II) Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation A.1 Allgemeine Parameter 1. Temperatur 30 °C 40 °C 2. Toxizität 2.1 Algentoxizität G A 16 c) 2.2 Bakterientoxizität G L 8 c) 2.3…
Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung
§ 3 Anmeldung der Ein- und Ausfuhr von kontrollpflichtigen Waren
…1) Der Anmelder im Sinne des Art. 4 Z 18 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl…
Rückverweise