(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Belangen nach dem B VG zuständige Gesetzgebung bleibt insoweit zuständig für Vorschriften, die mit jenen nach diesem Bundesgesetz nicht in Widerspruch stehen.
EmRegV-OW 2017 · Emissionsregisterverordnung 2017
Anl. 1
…Allgemeine Stammdaten: 1. Daten des Wasserberechtigten sowie des Anlageninhabers: Name, Anschrift (Sitz), die für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, soferne zutreffend Internetadresse, und Telefaxnummer…
AEV anorganische Pigmente · Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten
§ 1
…1) Bei der wasserrechtlichen Bewilligung einer Einleitung von Abwasser aus Betrieben oder Anlagen gemäß Abs. 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation sind…
AEV Pflanzenschutzmittel · Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Anl. 1
…I) II) Anforderungen an Einleitungen in ein Fließgewässer Anforderungen an Einleitungen in eine öffentliche Kanalisation A.1 Allgemeine Parameter 1. Temperatur 30 °C 40 °C 2. Toxizität 2.1 Algentoxizität G A 16 c) 2.2 Bakterientoxizität G L 8 c) 2.3…
Vermarktungsnormen-Kontrollverordnung
§ 3 Anmeldung der Ein- und Ausfuhr von kontrollpflichtigen Waren
…1) Der Anmelder im Sinne des Art. 4 Z 18 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl…
Oö. BauTG 2013 · Oö. Bautechnikgesetz 2013
§ 78 § 78Zuständigkeit; Verfahren
…1) Die Zuständigkeit der Marktüberwachungsbehörde für Maßnahmen nach Abs. 3 sowie § 77 Abs. 1 Z 6 bis 9 erstreckt sich auf…
§ 75 § 75Geltungsbereich
…1) Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Bauprodukte, die den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union unterliegen. (2) Für Bauprodukte, die nicht den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union unterliegen…
NÖ BO 2014 · NÖ Bauordnung 2014
§ 59 § 59
…1) Kleinfeuerungen dürfen nur in Verkehr gebracht , aufgestellt oder eingebaut werden, wenn für sie eine EG-Konformitätserklärung nach Abs. 2 ausgestellt wurde. (2) Die EG…
KflG · Kraftfahrliniengesetz
§ 49 Verweisungen
…1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (2…
AMG · Arzneimittelgesetz
§ 10c Genehmigung für den Vertrieb im Parallelimport
…1) Arzneispezialitäten, 1. die einer in Österreich auf der Grundlage dieses Bundesgesetzes zugelassenen bzw. registrierten Arzneispezialität (Bezugszulassung) entsprechen, 2. die aus einer anderen Vertragspartei des Abkommens…
§ 62 Betriebsordnung
…1) Soweit es geboten ist, um die für die Gesundheit und das Leben erforderliche Beschaffenheit der Arzneimittel oder Wirkstoffe und die Versorgung mit Arzneimitteln oder Wirkstoffen…
§ 18b
…1) Zuständige nationale Behörde im Sinn der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen. (2) Zuständige nationale Behörde im Sinne…
LVR 2014 · Luftverkehrsregeln 2014
§ 2 Unionsrechtliche Bestimmungen
…1) Soweit Bestimmungen über die gemeinsamen Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung sowie Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge 1. in der Verordnung…
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