EuWO
Wird ein Wahlvorschlag nicht veröffentlicht, so ist der Kostenbeitrag (§ 31 Abs. 5) zurückzuerstatten.
§ 38 EuWO · EuWO · Europawahlordnung
§ 38 Rückerstattung des Kostenbeitrages
…§ 38. Wird ein Wahlvorschlag nicht veröffentlicht, so ist der Kostenbeitrag ( § 31 Abs. 5 ) zurückzuerstatten.…
Rückverweise