Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Stichtag die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz (§ 2 des Europa-Wählerevidenzgesetzes – EuWEG, BGBl. Nr. 118/1996) erfüllen und am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rückverweise
EuWO · Europawahlordnung
§ 11 Wählerverzeichnisse
…1) Die Wahlberechtigten (§ 10) sind in Wählerverzeichnisse einzutragen. Die Wählerverzeichnisse werden mit Hilfe des Zentralen Wählerregisters – ZeWaeR (§ 4 Abs. 1 des Wählerevidenzgesetzes 2018 –…
§ 30 Einbringung, erste Überprüfung und Unterstützung der Wahlvorschläge
…zum Europäischen Parlament gewählten Mitglied unterschrieben oder von 2 600 Personen, die am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt (§ 10) waren, unterstützt sein; hat ein Abgeordneter oder ein Mitglied mehrere Wahlvorschläge unterschrieben, so ist nur jene Unterschrift gültig, die sich auf dem ersteingebrachten Antrag befindet…
§ 19 Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
…hinzuweisen, sofern die Wählerverzeichnisse nicht entsprechend § 11 Abs. 1 elektronisch erstellt und richtiggestellt werden. (2) Hat ein Antrag eines Wahlberechtigten (§ 10) gemäß § 4 Abs. 1 EuWEG noch vor Ablauf des Einsichtszeitraums zu einer Eintragung in die Europa-Wählerevidenz der Gemeinde geführt, so ist…