BundesrechtBundesgesetzeJustizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen UnionZweiter Unterabschnitt Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen aus Dänemark und Irland§ 47

§ 47 Ablehnung der Vollstreckung

In Kraft seit 01. August 2013
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