(1) Der/die Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten macht dem Nationalrat und dem Bundesrat die vom Rat für die Übermittlung von nicht-klassifizierten Dokumenten eingerichtete Datenbank zugänglich.
(2) Der/die Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten macht dem Nationalrat und dem Bundesrat die vom Rat für die Übermittlung von als „Restreint UE/EU Restricted“ eingestuften EU-Verschlusssachen eingerichtete Datenbank zugänglich.
(3) Der/die Bundesminister/in für europäische und internationale Angelegenheiten übermittelt dem Nationalrat und dem Bundesrat unverzüglich und zusätzlich die nach Abs. 1 und 2 zur Verfügung stehenden Dokumente zwecks Aufnahme in die Datenbank gemäß § 1 Abs. 2.
(4) Stehen Dokumente der Europäischen Union dem Nationalrat und dem Bundesrat gemäß Abs. 1 bis 3 zur Verfügung, so gilt dies als Übermittlung durch den zuständigen Bundesminister/die zuständige Bundesministerin. Die Übermittlung sonstiger Dokumente obliegt dem/der zuständigen Bundesminister/in gemäß § 1 Abs. 3.
Rückverweise
EU-InfoG · EU-Informationsgesetz
§ 1
…Bundesminister/innen und dem Nationalrat und dem Bundesrat zu optimieren, regelt dieses Bundesgesetz in Ausführung des Art. 23f Abs. 3 B-VG weitere Unterrichtungsverpflichtungen. (2) Die Parlamentsdirektion führt zur Information des Nationalrates, des Bundesrates und der Öffentlichkeit sowie der Landtage und der Sozialpartner über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union…
§ 4 Formelle Angaben
…1) Gleichzeitig mit dem jeweiligen Dokument gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 sind zumindest die folgenden Angaben zu übermitteln: 1. Bezeichnung des Dokuments, 2. Materiencode, 3. Titel, 4. Autor/in, 5. Adressat/in…
§ 9 Übermittlung und Behandlung
…erfolgen, sofern es sich nicht um als „Confidentiel UE/EU Confidential“ oder höher eingestufte EU-Verschlusssachen handelt oder auf solche Bezug genommen wird. (2) EU-Verschlusssachen werden entsprechend den Vorschriften über Informationssicherheit des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 und der Geschäftsordnung des Bundesrates behandelt. (3) Von österreichischen Organen erstellte Dokumente gemäß § …