(1) Vorschläge gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG sind an die Mitglieder des Hauptausschusses zu verteilen. Beschlüsse des Hauptausschusses gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG und Mitteilungen gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG sind an die Mitglieder des Nationalrates zu verteilen.
(2) Die Unterrichtung über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union erfolgt gemäß den Bestimmungen der Art. 23e bis 23j B-VG sowie den Bestimmungen des EU-Informationsgesetzes, BGBl. I Nr. 113/2011, sofern dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt.
(3) Vorlagen, Dokumente, Berichte, Informationen und Mitteilungen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union, die nicht klassifiziert sind, werden in der EU-Datenbank gemäß § 1 Abs. 2 des EU-Informationsgesetzes erfasst. Die Erfassung gilt als Verteilung im Sinne dieses Gesetzes.
(4) Vorlagen, Dokumente, Berichte, Informationen und Mitteilungen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union, die als „Restreint UE/EU Restricted“ klassifiziert sind, werden in der EU-Datenbank erfasst.
(5) Die Mitglieder des Nationalrates haben Zugang zu Vorlagen, Dokumenten, Berichten, Informationen und Mitteilungen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union, die in der Datenbank gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des EU-Informationsgesetzes erfasst sind. Von den Klubs namhaft gemachte Personen und Bedienstete der Parlamentsdirektion haben nach Maßgabe des Informationsordnungsgesetzes Zugang zu diesen Dokumenten.
§ 31f GOG · GOG · Geschäftsordnungsgesetz 1975
§ 31f
…des EU-Informationsgesetzes bereits zur Verfügung stehen, müssen vom Befragten in der Beantwortung nicht angeführt werden. (5) Die Verteilung der Beantwortung erfolgt gemäß § 31b. (6) Eine Anfrage gemäß Abs. 1 kann auch außerhalb einer Tagung an ein Mitglied der Bundesregierung gerichtet werden. In diesem Fall hat der Befragte…
§ 23 § 23
…23c, 23e, 23f Abs. 1 und 3, 23g Abs. 1 und 2, 23h, 23i und 23j B-VG richten sich nach § 31b , jene von dem Nationalrat zu übermittelnden Vorlagen, Dokumenten, Berichten, Informationen und Mitteilungen im Zusammenhang mit Art. 50b, 50c und 50d B-VG nach §…
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