BundesrechtBundesgesetzeEinkommensteuergesetzIX. Sonstige Vorschriften, Bußgeld-, Ermächtigungs- und Schlussvorschriften§ 50g

§ 50g Entlastung vom Steuerabzug bei Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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