Das Einkommensteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert:
1.- 2a. (Anm.: betreffen die Änderungen des Einkommensteuergesetzes 1988)
3. Es sind anzuwenden
a) Z 1 auf Erwerbe,
b) Z 2 auf Ausfuhrumsätze,
die nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union
1
) vorgenommen bzw. erbracht werden.
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1 ) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Rückverweise
EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
Art. 1 (Anm.: aus BGBl. Nr. 312/1992, zu den §§ 18, 26, 33, 34, 35, 40, 49, 50, 53, 57, 58, 59, 66, 67, 70, 72, 73, 76, 106, 108, 109 und 122, BGBl. Nr. 400/1988)
…Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400, zuletzt geändert mit BGBl. Nr. 699/1991, wird wie folgt geändert: (Anm.: Z 1 bis 26 betreffen die Änderungen…
§ 17 Durchschnittssätze
… 125 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 220 000 Euro betragen. (Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 1 Z 9 lit. a, BGBl. I Nr. 110/2023) (3) Geht der Steuerpflichtige von der Ermittlung der Betriebsausgaben mittels des Durchschnittssatzes…
§ 95 Schuldner und Abzugsverpflichteter
…die Erlöse aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, aus dem Differenzausgleich, aus der Veräußerung von Derivaten oder die Stillhalterprämie gutschreibt. (Anm.: lit. c aufgehoben durch Art. 1 Z 18 lit. b, BGBl. I Nr. 108/2022) Als inländische depotführende oder auszahlende Stellen kommen in Betracht: – Kreditinstitute im…
§ 34 Außergewöhnliche Belastung
…Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. (Anm.: Abs. 9 aufgehoben durch Art. 1 Z 13, BGBl. I Nr. 62/2018) (_________________ Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 191/2025 für 2026: 7 …