Werden Vollzugsgebiete nicht bloß geringfügig geändert, so sind §§ 475 bis 477 sinngemäß anzuwenden. Stellungnahmen können in diesem Fall nur zu den Änderungen abgegeben werden.
EO · Exekutionsordnung
§ 478 Änderung des Vollzugsgebietsplans
…Änderung des Vollzugsgebietsplans § 478. Werden Vollzugsgebiete nicht bloß geringfügig geändert, so sind §§ 475 bis 477 sinngemäß anzuwenden. Stellungnahmen können in diesem Fall nur zu den Änderungen…
…GmbH gab das Rekursgericht nicht Folge. Der außerordentliche Revisionsrekurs der Verpflichteten ist teils absolut unzulässig, teils mangels einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 478 EO iVm § 528 Abs 1 ZPO unzulässig. I. Zu den bestätigenden Teilen der Rekursentscheidung: Nach dem auch im Exekutionsverfahren für den Rekurs…