In Verfahren außer Streitsachen, die von Amts wegen eingeleitet werden können, kann das Gericht einstweilige Verfügungen auch von Amts wegen erlassen, einschränken oder aufheben.
Rückverweise
…sohin nichts geändert (Mayr/Fucik, Das neue Verfahren außer Streitsachen³ Rz 333; Klicka in Rechberger, AußStrG § 80 Rz 3 ua; siehe auch § 378a EO). Insoweit ergab sich auch keine Besonderheit aus der Zuweisung des Rückgabeanspruchs in das „streitige" Außerstreitverfahren. Da für das gerichtliche Rückgabeverfahren nach dem KulturgüterrückgabeG nichts…
…Verfügungen nach dieser Norm auch von Amts wegen zu treffen (5 Ob 541/91 = RZ 1992/30; Hopf aaO § 176 ABGB Rz 6). § 378a EO (eingefügt mit dem AußStr-BegleitG BGBl I 2003/112) schafft darüber hinaus im Einklang mit der bisherigen Rsp und Lehre ganz allgemein eine ausdrückliche gesetzliche…
…RS0045931 [T1, T2]; Deixler-Hübner in Kletečka/Schauer , ABGB ON 1.06 § 182 [Stand 1. 10. 2018] Rz 21; § 378a EO). Mit dieser Rechtslage steht der angefochtene Beschluss entgegen den Ausführungen der Mutter im Einklang. 2. Die Beurteilung, welche Beweisaufnahmen im Einzelfall erforderlich sind, um…