EO
Gliederung
Siebenter Titel Verwertung, Versteigerung und Verteilung
§ 344 Unmittelbare Berichtigung aus den Verwaltungserträgnissen
(1) Bei der Zwangsverwaltung von Unternehmen hat der Zwangsverwalter die während der Verwaltung fällig werdenden und die aus dem letzten Jahr vor deren Bekanntmachung in der Ediktsdatei rückständigen Beträge an Lohn und anderen Arbeitseinkommen der beim Betrieb des verwalteten Unternehmens verwendeten Personen aus den Erträgnissen ohne weiteres Verfahren zu berichtigen.
(2) Vor der Bekanntmachung in der Ediktsdatei fällig gewordene Forderungen kann der Zwangsverwalter begleichen, wenn das der Forderung zugrundeliegende Rechtsgeschäft wiederkehrende Leistungen umfasst und diese für den Betrieb des Unternehmens geboten sind.
§ 344 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 344 Unmittelbare Berichtigung aus den Verwaltungserträgnissen
…Unmittelbare Berichtigung aus den Verwaltungserträgnissen § 344. (1) Bei der Zwangsverwaltung von Unternehmen hat der Zwangsverwalter die während der Verwaltung fällig werdenden und die aus dem letzten Jahr vor deren Bekanntmachung in…
§ 37 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 37 Behandlung der Beiträge im Insolvenzverfahren sowie bei der Zwangsverwaltung und Zwangsverpachtung im Exekutions- und Sicherungsverfahren
…berichtigen ( § 120 Abs. 2 Z. 3, § 121 Abs. 1, § 340 Abs. 2 und § 344 Exekutionsordnung ). Im übrigen sind bei der Zwangsverwaltung von Betriebsliegenschaften rückständige Beiträge, die sich auf Versicherungsverhältnisse aus dem betreffenden Betrieb beziehen, wie von der Liegenschaft zu…
§ 65 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 65 Behandlung der Beiträge im Insolvenzverfahren sowie bei der Zwangsverwaltung und Zwangsverpachtung im Exekutions- und Sicherungsverfahren.
…berichtigen (§ 120 Abs. 2 Z. 3, § 121 Abs. 1, § 340 Abs. 2 und § 344 Exekutionsordnung ). Im übrigen sind bei der Zwangsverwaltung von Betriebsliegenschaften rückständige Beiträge, die sich auf Versicherungsverhältnisse aus dem betreffenden Betrieb beziehen, wie von der Liegenschaft zu…
§ 38 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 38 Behandlung der Beiträge im Insolvenzverfahren sowie bei der Zwangsverwaltung und Zwangsverpachtung im Exekutions- und Sicherungsverfahren
…berichtigen ( § 120 Abs. 2 Z. 3, § 121 Abs. 1, § 340 Abs. 2 und § 344 Exekutionsordnung ). Im übrigen sind bei der Zwangsverwaltung von Betriebsliegenschaften rückständige Beiträge, die sich auf Versicherungsverhältnisse aus dem betreffenden Betrieb beziehen, wie von der Liegenschaft zu…
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