Im Fall des § 252c kann das Vollstreckungsorgan für den Zeitraum von erfolgversprechenden Vollzügen, längstens aber für vier Monate, mit der Anordnung des Verkaufs der Pfandgegenstände innehalten. Dies ist dem betreibenden Gläubiger mitzuteilen.
EO · Exekutionsordnung
§ 264a Innehalten mit der Anordnung des Verkaufs
…Innehalten mit der Anordnung des Verkaufs § 264a. Im Fall des § 252c kann das Vollstreckungsorgan für den Zeitraum von erfolgversprechenden Vollzügen, längstens aber für vier Monate, mit der Anordnung des Verkaufs…
…wird judiziert, dass eine gehörige Fortsetzung vorliegt, wenn die Exekution wegen einer Oppositionsklage (SZ 20/74), wegen einer Exszindierungsklage (RZ 1937, 425) oder wegen § 264a EO (LGZ Graz RPflgSlgE 1993/68) aufgeschoben war. War die Exekution wegen eines Rechtsstreits aufgeschoben, so ist aber weitere Voraussetzung, dass der betreibende Gläubiger das Prozessverfahren…
…Sache zu erwirken ( Mohr aaO). Die Rechtsprechung bejaht die gehörige Fortsetzung des Verkaufsverfahrens, wenn die Exekution wegen einer Oppositionsklage, wegen einer Exszindierungsklage oder wegen § 264a EO aufgeschoben war. War die Exekution wegen eines Rechtsstreits aufgeschoben, muss der betreibende Gläubiger das Prozessverfahren, wenn es von ihm abhängt, gehörig in Gang halten ( Mohr…
…wird judiziert, dass eine gehörige Fortsetzung vorliegt, wenn die Exekution wegen einer Oppositionsklage (SZ 20/74), wegen einer Exszindierungsklage (RZ 1937, 425) oder wegen § 264a EO (LGZ Graz RPflE 1993/68) aufgeschoben war (Mohr aaO Rz 9 zu § 256). War die Exekution wegen eines Rechtsstreits aufgeschoben, so ist weitere Voraussetzung…