Das Gericht kann bestimmen, dass der Verwalter die Ertragsüberschüsse bei Gericht zu erlegen hat. Dabei hat das Gericht die Perioden im Hinblick auf die hinsichtlich der Liegenschaftseinkünfte üblichen Fälligkeitstermine zu bestimmen.
Rückverweise
Die vom Exekutionsgericht verfügte Änderung des Termins der dem Zwangsverwalter obliegenden Rechnungslegung (§ 115 EO) ist jedenfalls zufolge § 132 Z 5 EO unanfechtbar.…
…Noterbe), 830, 837 (Gemeinschaft des Eigentums), 1012 (Bevollmächtigung), 1039 (Geschäftsführung ohne Auftrag), 1198 (Erwerbsgesellschaft), 1239 (Ehepakte), 1366 (Bürgschaft), dann § 35 GAngG. (austretender Dienstnehmer), § 115 EO. (Zwangsverwalter). Darüber hinaus ist Rechnung zu legen, wenn die Pflicht dazu im Gesetz festgelegt ist, wie etwa nach den §§ 14 bis 16 HAG…
…auf die Anträge des Klägers zur Überwachung der Wirtschaftsführung angemessen reagieren müssen. Der Hinweis im Rechtsmittel auf die weiters bestehende Rechnungslegungspflicht des Verwalters nach § 115 EO geht insoweit fehl. Der beklagten Partei gelingt es auch nicht, die Kausalität der Pflichtwidrigkeiten des Organs ernstlich in Zweifel zu ziehen (SZ 66/71, SZ…
…die Voraussetzungen des Art140 Abs1a B VG. 6. Zu den Bestimmungen über die Entlohnung (§§113 ff. EO) und die Rechnungslegung (§§115 ff. EO) des Zwangsverwalters Ähnliches gilt für die Bestimmungen über die Entlohnung (§§113 ff. EO) und die Rechnungslegung (§§115 ff. EO…
…der Masseverwalter. So hat auch der Masseverwalter, neben dem ein Zwangsverwalter bestellt ist, anstelle des Verpflichteten das Recht, die nach den Bestimmungen der §§ 115 ff EO vom Zwangsverwalter nach Beendigung seiner Tätigkeit zu legende Abrechnung zu überprüfen, dem Masseverwalter und nicht dem Verpflichteten steht das Recht zur Bemängelung zu (vgl Riel…
…wesentlich weniger bedeutsame Festlegung des Rechnungslegungstermins für diesen Verwalter. Demnach ist die vom Exekutionsgericht verfügte Änderung des Termins der dem Zwangsverwalter obliegenden Rechnungslegung (§ 115 EO) jedenfalls zufolge § 132 Z 5 EO unanfechtbar. Die Frage, ob sich der Rechtsmittelausschluss auch aus § 132 Z 3 erster…
…der Genehmigung die Grundlage für die Verteilung allfälliger Ertragsüberschüsse bildet (RIS Justiz RS0115269 = 7 Ob 45/01w; Angst in Angst 2 § 115 EO Rz 1). Im Verfahren über die Rechnungslegung sind nur die Parteien des Exekutionsverfahrens, nämlich der Verpflichtete und die betreibenden Gläubiger, sowie der Zwangsverwalter zu…