§ 14 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
In Kraft seit 24. Dezember 2025
Up-to-date
(1) (Verfassungsbestimmung) § 1 samt Überschrift tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Die §§ 7 bis 10 sowie § 12 mit Ausnahme des § 7 Abs. 2 und des § 10 Abs. 2 treten mit 1. April 2026 in Kraft.
(3) Alle übrigen Bestimmungen treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) § 7 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a treten mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. § 7 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
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