Als Netzebenen, von denen bei der Bildung der Systemnutzungsentgelte auszugehen ist, werden bestimmt:
1. Netzebene 1: Höchstspannung (380 kV und 220 kV, einschließlich 380/220-kV-Umspannung);
2. Netzebene 2: Umspannung von Höchst- zu Hochspannung;
3. Netzebene 3: Hochspannung (110 kV, einschließlich Anlagen mit einer Betriebsspannung zwischen mehr als 36 kV und 220 kV);
4. Netzebene 4: Umspannung von Hoch- zu Mittelspannung;
5. Netzebene 5: Mittelspannung (mit einer Betriebsspannung zwischen mehr als 1 kV bis einschließlich 36 kV sowie Zwischenumspannungen);
6. Netzebene 6: Umspannung von Mittel- zu Niederspannung;
7. Netzebene 7: Niederspannung (1 kV und darunter).
Rückverweise
Elektrizitätsstatistikverordnung 2016
§ 17 Auswertung und Publikationen
…zu veröffentlichen; 2. Bestandsstatistik, diese hat zu umfassen: a) den Bestand an Anlagen zur Fortleitung und Verteilung elektrischer Energie, getrennt nach Netzebenen gemäß § 63 ElWOG 2010, jeweils gegliedert nach Art der Anlagen, b) den Bestand an Kraftwerken, gegliedert nach Kraftwerkstypen und Engpassleistungsklassen, c) die Monats- und Jahreswerte des Regelarbeitsvermögens der Laufkraftwerke…
§ 6 Jahreswerte
…eines Kalenderjahres zu melden: 1. die Jahreswerte gemäß § 5 Abs. 1; 2. die Abgabe an Endverbraucher getrennt nach Netzebenen gem. § 63 ElWOG 2010 sowie nach Verbraucherkategorien und Größenklassen des Bezugs; 3. die Abgabe an Endverbraucher getrennt nach Bundesländern. (2) Die Netzbetreiber haben jeweils für den Erhebungsstichtag 31. …
§ 7
…24.00 Uhr zu melden: 1. die Trassen- und Systemlängen von Anlagen zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie, getrennt für die Netzebenen gemäß § 63 ElWOG 2010, jeweils gegliedert nach der Art der Anlagen (Freileitung, Kabel); 2. Anzahl, Art und Kenngrößen der Umspannanlagen und Transformatoren, getrennt für die Netzebenen gemäß § …
§ 15 Meldepflicht
…Ökostrom. (3) Daten, die Endverbraucher betreffen – das sind insbesondere die Mengen elektrischer Energie, elektrische Leistungswerte, die Zuordnung von Endverbrauchern zu Netzebenen gem. § 63 ElWOG 2010, zu den Verbraucherkategorien oder den Größenklassen des Bezugs – sind vom Netzbetreiber, an dessen Netz der Endverbraucher angeschlossen ist, festzustellen und im Rahmen bzw. für…
Bgld. ElWG 2006 · Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006
§ 34 Allgemeine Anschlusspflicht
…des vorgelagerten Verteilernetzes entspricht. Dieser Zeitpunkt darf spätestens ein Jahr nach Abschluss des Netzzugangsvertrags für die Netzebenen 7 bis 5 im Sinne des § 63 ElWOG 2010 und spätestens drei Jahre nach Abschluss des Netzzugangsvertrags für die Netzebenen 4 und 3 im Sinne des § 63 ElWOG 2010 liegen. Sofern…
NB-V 2024 · Netzbenutzerkategorien-Verordnung 2024
§ 4 Netzbenutzerkategorien für Entnehmer
…Entnehmer sind untergliedert nach 1. der Art des Netzbenutzers: a) Elektrizitätsunternehmen; b) Nicht-Elektrizitätsunternehmen, untergliedert nach Haushalte und Nicht-Haushalte; 2. der Netzebene (§ 63 ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt; 3. der regionalen Klassifikation des Versorgungsgebietes; 4. Zählpunkt mit oder ohne Energiespeicheranlage.…
§ 3 Netzbenutzerkategorien für Einspeiser
…ist, jeweils untergliedert nach 1. der Art des Netzbenutzers: a) Elektrizitätsunternehmen; b) Nicht-Elektrizitätsunternehmen, untergliedert nach Haushalte und Nicht-Haushalte; 2. der Netzebene (§ 63 ElWOG 2010) am Netzanschlusspunkt; 3. der regionalen Klassifikation des Versorgungsgebietes; 4. Zählpunkt mit oder ohne Energiespeicheranlage.…