Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen haben unbeschadet der §§ 30 und 34 das Recht auf Nutzung einer Vorauszahlungsfunktion (Prepaymentfunktion ). Durch die Nutzung einer Vorauszahlungszahlungsfunktion dürfen den Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen keine Nachteile entstehen. Schutzbedürftigen Haushalten im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 1 EnDG dürfen für den Einbau, die Demontage oder den Austausch und die Nutzung eines Vorauszahlungszählers keine Kosten auferlegt werden.
§ 188 ElWG · ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 188 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
…3 und 4, § 22, § 26 Abs. 1 zweiter Satz, § 27 Abs. 4 Z 3, § 29, § 31, § 32, § 36 bis § 40 sowie § 45 und § 46 treten mit 1. …
§ 34 Abschaltung der Netzverbindung
…des Rechts auf Ratenzahlung gemäß § 28, des Rechts auf Grundversorgung gemäß § 30, des Rechts auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers gemäß § 29 sowie von Anlauf- und Beratungsstellen gemäß § 35 hinzuweisen, wobei hiefür eine von der Regulierungsbehörde zur Verfügung gestellte Musterformulierung zu verwenden ist. Wurde der…
§ 46 Sonstige Informationen
…Leistungsqualität, einschließlich fehlerhafter und verspäteter Abrechnung, 10. das Recht auf Ratenzahlung gemäß § 28, 11. das Recht auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers gemäß § 29, 12. das Recht auf Grundversorgung gemäß § 30, 13. der gestützte Preis für begünstigte Haushalte gemäß § 36, 14. die Rechte gemäß §…
§ 54 Auslesung von intelligenten Messgeräten
…mit dem Lieferanten kein aufrechter Liefervertrag mit dynamischen Energiepreisen gemäß § 22 besteht, keine Einspeisung über eine Direktleitung oder eine Prepaymentfunktion gemäß § 29 vorliegt, und soweit dem jeweiligen Zählpunkt keine Wärmepumpe, kein Ladepunkt, keine Energiespeicher- oder Stromerzeugungsanlage oder andere mittels Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus…