§ 10 Neue Aufgaben aus Netzkodizes und Leitlinien — ElWG
Werden in einem auf Grundlage der Verordnung (EU) 2019/943 erlassenen Netzkodex oder einer auf dieser Grundlage erlassenen Leitlinie neue, in diesem Bundesgesetz nicht vorgesehene, Aufgaben der Übertragungsnetzbetreiber festgelegt, so hat die Regulierungsbehörde mit Bescheid diese Aufgaben dem Regelzonenführer oder dem Übertragungsnetzbetreiber zuzuordnen.
§ 185 ElWG · ElWG · Elektrizitätswirtschaftsgesetz
§ 185 Beteiligte Unternehmen und Rechtsnachfolge
…und 2, sondern auch jedes Unternehmen, das den Netzbetreiber zur Ausführung bestimmt oder sonst zu ihrer Ausführung beiträgt. (2) Hinsichtlich der Rechtsnachfolge gilt § 10 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG), BGBl. I Nr. 151/2005, sinngemäß.…
Rückverweise