§ 36 §. 36. — EisBG
(1) Binnen drei Monaten nach erfolgter Bestätigung durch die politische Behörde hat die Unternehmung, unter Beibringung der bestätigten Verzeichnisse und Mappen, bei dem zuständigen Bezirksgerichte um die im §. 18 bezeichneten Erhebungen anzusuchen.
(2) Wird das Gesuch ordnungsgemäß befunden oder sind die etwa wahrgenommenen Mängel beseitigt, so hat das Bezirksgericht das im §. 22 bezeichnete Edict zu erlassen, in welchem jedoch nicht die einzelnen Eisenbahngrundstücke, sondern nur die Richtung der Bahn und die Gemeinden, welche von derselben berührt werden, abzugeben sind.
(3) Das Edict ist in den oben bezeichneten Gemeinden zu verlautbaren, am Gerichtshause anzuschlagen und einmal durch die für amtliche Kundmachungen bestimmte Landeszeitung zu veröffentlichen.
§ 36 EisbG · EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 36 Genehmigungsfreie Vorhaben
…4. Abschnitt Genehmigungsfreie Vorhaben § 36. (1) Keine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung oder Bauartgenehmigung ist erforderlich: 1. bei Neu-, Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten, soweit sie keine umfangreichen zu einer Verbesserung der Gesamtleistung der…
§ 240 Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 125/2006
…Ablauf des Tages der Kundmachung des Bundesgesetzes 125/2006 und im Übergangszeitraum gemäß Abs. 14 für Hochbauten oder Kunstbauten erteilte Genehmigungen nach § 36 Abs. 2 in der Fassung vor dem In-Kraft-Treten des § 31 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. …
§ 30a Vorhandensein gefährlicher Stoffe
…solche zu verstehen ist, für die a) eine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung und Betriebsbewilligung vorliegt oder erforderlich ist oder b) für die ausschließlich aufgrund des § 36 Abs. 1 keine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung erforderlich ist. (2) Die im Abs. 1 angeführten Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 gelten nicht: 1. für die…
§ 134 EisbBBV · EisbBBV · Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung
§ 134 Übergangsbestimmungen zur Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung, in der Fassung BGBl. II Nr. 156/2014, betreffend Betriebsanlagen und Schienenfahrzeuge
…vor Inkrafttreten dieser Verordnung eine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung oder Bauartgenehmigung beantragt oder erteilt worden ist, oder 2. die vor Inkrafttreten dieser Verordnung aufgrund des § 36 Abs. 1 EisbG, in der Fassung BGBl. I Nr. 205/2013, genehmigungsfrei ausgeführt worden sind, oder 3. auf die § 36 Abs. 1 in…
§ 5 VgEV · VgEV · Verordnung genehmigungsfreier Eisenbahn-Vorhaben
§ 5 Verbesserung der Gesamtleistung
…1) Eine Verbesserung der Gesamtleistung der Eisenbahn im Sinne des § 36 Abs. 1 Z 1 EisbG ist gegeben, wenn durch die Arbeiten eine Erhöhung der Kapazität der Eisenbahn, eine Erhöhung der Verfügbarkeit der Eisenbahn, eine Erweiterung des betrieblichen Einsatzgebietes der Schienenfahrzeuge…
§ 4 Fahrzeuge
…1) Kleinstfahrzeuge mit Schienenfahrwerk im Sinne des § 36 Abs. 1 Z 3 EisbG sind Schienenfahrzeuge mit einer Eigenmasse von maximal 3,5 Tonnen, die ausschließlich mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h fahren. (2) Zweiwegefahrzeuge im Sinne des…
§ 3 Umfangreiche Arbeiten
…1) Neu-, Erweiterungs-, Erneuerungs- und Umbauten bedingen umfangreiche Arbeiten im Sinne des § 36 Abs. 1 Z 1 EisbG wenn mit dem Gesamtvorhaben 1. eine Strecke oder ein Teil einer Strecke mit einer Länge von mindestens 5 km neu errichtet, erneuert oder umgebaut wird…
2. Genehmigungsfreistellungsverordnung
§ 1
…und Betrieb die eisenbahnrechtlichen Baubewilligungen und Betriebsbewilligungen (§ 31 und § 34 EisbG) rechtskräftig erteilt wurden oder die zulässig genehmigungsfrei gemäß § 36 EisbG betrieben werden; b) Flugplätze (§ 58 Abs. 1 LFG), für die eine Zivilflugplatz-Bewilligung (§ 68 Abs. 1 LFG) rechtskräftig erteilt…
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