§ 13 §. 13. — EisBG
(1) Dem Gesuche um Eröffnung einer vorläufigen Einlage sind beizulegen:
1. Eine vom Handelsministerium oder in dessen Auftrage ertheilte Bestätigung über die Richtung der Bahn und über die hiedurch bedingte Zuständigkeit (§. 10), sowie darüber, daß die Bahn nach §. 1 einen Gegenstand des Eisenbahnbuches zu bilden hat.
2. Eine die Bahnlinie veranschaulichende Uebersichtskarte, aus welcher die durch die Bahn berührten Bezirksgerichtssprengel zu entnehmen sind, nebst einem Verzeichnisse dieser Bezirksgerichte.
3. Diejenigen Urkunden, welche erforderlich sind, um die Bildung der bücherlichen Einheit und die der Unternehmung in Beziehung auf diese bücherliche Einheit zustehenden Rechte beurtheilen zu können (Concessionsurkunde, Statuten u. dgl.).
(2) Von der unter Zahl 3 bezeichneten Urkunden sind sowohl die Originale, als einfache Abschriften (Abdrücke) vorzulegen.
§ 13 EisbG · EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 13 Behördenaufgaben
…Behördenaufgaben § 13. (1) Die Behörde erteilt die zum Bau und Betrieb einer Eisenbahn erforderlichen Genehmigungen. (2) Die Behörde kann aus Gründen der Sicherheit zur Überwachung der Bauausführung…
§ 244 Vollziehung
… 6 der Bundesminister für Finanzen, 2. hinsichtlich des § 82 Abs. 1 vierter Satz die Bundesregierung, 3. hinsichtlich der §§ 13 Abs. 7, 40b, 48 Abs. 4, 76 Abs. 3, 80 Abs. 2 und 85 der Bundesminister für…
§ 84 Verfahrensvorschrift
…73, 74 und, soweit ein Zusammenhang mit diesen Bestimmungen besteht, auch gemäß § 81 Abs. 2 erlassen wurden, haben abweichend vom § 13 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013, keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesverwaltungsgericht kann jedoch die aufschiebende Wirkung der Beschwerde mit Beschluss zuerkennen…
§ 81 Einrichtung der Schienen-Control Kommission
…Kommission obliegen die ihr im 2., 3., 5. bis 6b. sowie im 9. Teil dieses Bundesgesetzes zugewiesenen Zuständigkeiten (§§ 13 Abs. 4 bis 6, 22b, 53c, 53f, 55, 57, 57c, 62a, 64 Abs. 5, 65e Abs. 4, 67d, 68a, 72, 73…
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