EisbG
Gliederung
8. Teil Interoperabilität
2. Hauptstück Interoperabilität des Eisenbahnsystems
1. Abschnitt Allgemeines
§ 89 Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)
Unter technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) versteht man Spezifikationen, die für jedes Teilsystem oder Teile davon im Hinblick auf die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen gelten und die die Interoperabilität des Eisenbahnsystems gewährleisten.
§ 89 EisbG · EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 89 Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)
…Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) § 89. Unter technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) versteht man Spezifikationen, die für jedes Teilsystem oder Teile davon im Hinblick auf die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen…
§ 9b Stand der Technik
…Regeln der Technik nachgewiesen werden kann. (3) Unter den im Abs. 2 genannten anerkannten Regeln der Technik sind insbesondere die geltenden einschlägigen TSI (§ 89), die in den geltenden einschlägigen TSI angeführten europäischen Normen oder, sofern keine einschlägigen TSI anwendbar sind oder keine in den geltenden einschlägigen TSI angeführten europäischen…
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