Wegeentgelte können einen Entgeltbestandteil enthalten, der zeitliche und örtliche Kapazitätsengpässe auf einer Strecke, einem Streckenteil oder sonstigen Abschnitt der Eisenbahninfrastruktur für die Dauer der Überlastung widerspiegelt.
EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 67a Entgeltbestandteile für Kapazitätsengpässe
…Entgeltbestandteile für Kapazitätsengpässe § 67a. Wegeentgelte können einen Entgeltbestandteil enthalten, der zeitliche und örtliche Kapazitätsengpässe auf einer Strecke, einem Streckenteil oder sonstigen Abschnitt der Eisenbahninfrastruktur für die Dauer der Überlastung…
§ 65c Überlastete Eisenbahninfrastruktur
…Kapazitätsanalyse (§ 65d) durchzuführen, sofern nicht bereits ein Plan zur Erhöhung der Fahrwegkapazität (§ 65e) umgesetzt wird. (3) Wurden Entgelte nach § 67a nicht erhoben oder haben sie nicht zu einem befriedigenden Ergebnis geführt und wurde Eisenbahninfrastruktur für überlastet erklärt, so hat die Zuweisungsstelle bei der Netzfahrplanerstellung unter…
§ 65e Plan zur Erhöhung der Fahrwegkapazität
…der Fahrwegkapazität ergriffen werden sollen; hierzu gehört auch ein Zeitplan für die Durchführung der Maßnahmen. (3) Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen muss die Einhebung der gemäß § 67a erhobenen Entgelte in den Fällen einstellen, in denen es 1. keinen Plan zur Erhöhung der Fahrwegkapazität vorlegt oder 2. mit dem im Plan zur Erhöhung…
§ 59 Schienennetz-Nutzungsbedingungen
…all dies nur durch einen einzigen Anbieter erbracht wird; d) Ausführungen im Einzelnen, welche Verfahren, Regeln und gegebenenfalls Tabellen zur Durchführung der §§ 67a, 67d, 67e und 69a Abs. 2 angewandt werden; e) Angaben zu beschlossenen oder, soweit verfügbar, in den nächsten fünf Jahren vorgesehenen Entgeltänderungen; 3. ein…
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