(1) Die den Inhalt einer Einlage bildende Bahn ist als eine bücherliche Einheit anzusehen.
(2) Diese Einheit umfaßt auch das ganze im Besitze der Unternehmung befindliche Materiale, welches
1. zur Herstellung oder Instandhaltung der Bahn bestimmt ist, sofern es bereits in den örtlichen Bereich der Bahn gebracht ist, oder
2. zum Betriebe der Bahn gehört, und zwar von diesem sowohl
a) das in feste Verbindung mit der Bahn gesetzte, als auch
b) das zum dauernden Gebrauche an Ort und Stelle bestimmte, sowie
c) alles übrige zum Fahrbetriebe oder in anderer Weise zum Betriebe der Bahn gehörige Materiale.
(3) In Ansehung der fremden Eisenbahnen, welche sich mit einem Theile ihrer Linie in das Geltungsgebiet dieses Gesetzes erstrecken, ist das unter 2c) bezeichnete Betriebsmaterial nicht als zu der bücherlichen Einheit gehörig anzusehen, sofern nicht durch ein mit der betreffenden Regierung geschlossenes Uebereinkommen etwas Anderes festgesetzt worden ist.
§ 5 EisbG · EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 5 Straßenbahnen
…Straßenbahnen § 5. (1) Straßenbahnen sind für den öffentlichen Verkehr innerhalb eines Ortes bestimmte Schienenbahnen (Ortsstraßenbahnen), und zwar: 1. straßenabhängige Bahnen, a) deren bauliche und betrieblichen Einrichtungen sich…
§ 81 Einrichtung der Schienen-Control Kommission
…81. (1) Bei der Schienen-Control GmbH wird eine Schienen-Control Kommission eingerichtet. (2) Der Schienen-Control Kommission obliegen die ihr im 2., 3., 5. bis 6b. sowie im 9. Teil dieses Bundesgesetzes zugewiesenen Zuständigkeiten (§§ 13 Abs. 4 bis 6, 22b, 53c…
§ 24c GUG · GUG · Grundbuchsumstellungsgesetz
§ 24c Bücherliche Einheit
…§ 24c. (1) In jeder Eisenbahneinlage ist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten bücherlichen Einheit im Sinn des § 5 EisBG unter Angabe des Namens und der Richtung der Bahn sowie des für die Anlegung und Führung der bücherlichen Einheit zuständigen Grundbuchsgerichts ( Abs. 2 ) einzutragen…
§ 24b Eisenbahneinlagen
…§ 24b. (1) Grundstücke, die zu einer bücherlichen Einheit im Sinn des § 5 des Eisenbahnbuchgesetzes ( EisBG ), RGBl. Nr. 70/1874, gehören, sind in jedem Grundbuch zu einem Grundbuchskörper zu vereinigen. Die Einlagen, in denen diese Grundstücke eingetragen sind, sind in…
Schienenfahrzeuglärmverordnung – SchLV 2021
§ 5 Straßenbahnfahrzeuge
…Straßenbahnfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Schienenfahrzeuge, die ausschließlich auf Straßenbahnen (§ 5 EisbG) betrieben werden.…
§ 134 ArbVG · ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 134 Unternehmen und Betriebe des öffentlichen Personen-, Güter- und Nachrichtenverkehrs
…§ 134. (1) Arbeitsstätten von 1. Straßenbahn- und Obusunternehmungen im Sinne des § 5 Eisenbahngesetz 1957 , BGBl. Nr. 60, mit Ausnahme jener in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern, 2. Seilbahnunternehmen im Sinne des § 2 Seilbahngesetz 2003…
§ 2 StVO 1960 · StVO 1960 · Straßenverkehrsordnung 1960
§ 2 § 2. Begriffsbestimmungen.
…Gütern bestimmtes Fahrrad; 24. Schienenfahrzeug: ein an Gleise gebundenes Fahrbetriebsmittel; ein Oberleitungskraftfahrzeug ist jedoch kein Schienenfahrzeug im Sinne dieses Bundesgesetzes; 24a. Oberleitungsomnibus: unbeschadet § 5 Abs. 3 Eisenbahngesetz 1957 und § 39 Abs. 1 Kraftfahrliniengesetz ein Omnibus, der im regionalen Linienverkehr eingesetzt wird und dessen Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird; 25. Einsatzfahrzeug: ein…
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