§ 5 Straßenbahnfahrzeuge — Schienenfahrzeuglärmverordnung – SchLV 2021
Gliederung
2. Abschnitt Fahrzeugkategorien
§ 5 Straßenbahnfahrzeuge
Straßenbahnfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Schienenfahrzeuge, die ausschließlich auf Straßenbahnen (§ 5 EisbG) betrieben werden.
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