§ 242 Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 96/2013
In Kraft seit 23. Dezember 2020
Up-to-date
Bis zur Neuerlassung einer Verordnung ist die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Sitzungsgelder der Schienen-Control Kommission, BGBl. II Nr. 108/2012, für die Teilnahme von Mitgliedern an Sitzungen der neu eingerichteten Schienen-Control Kommission anzuwenden.
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