Für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern auf Haupt- oder Nebenbahnen haben die beteiligten Eisenbahnunternehmen eine direkte Abfertigung und einen durchgehenden Tarif im Vereinbarungsweg einzurichten.
EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 23 Direkte Abfertigung, durchgehender Tarif
…Direkte Abfertigung, durchgehender Tarif § 23. Für die Beförderung von Personen, Reisegepäck und Gütern auf Haupt- oder Nebenbahnen haben die beteiligten Eisenbahnunternehmen eine direkte Abfertigung und einen durchgehenden Tarif im Vereinbarungsweg…
§ 22 Tarif, Fahrplan
…anzuwenden. (2) Eisenbahnunternehmen, die Eisenbahnverkehrsdienste im öffentlichen Personenverkehr auf öffentlichen Eisenbahnen erbringen, haben die Tarife und Fahrpläne unter Einbeziehung der durchgehenden Verbindungen gemäß § 23 rechtzeitig vor ihrem In-Kraft-Treten und auf Kosten des jeweiligen Eisenbahnunternehmens zu veröffentlichen. (3) Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen hat die Eisenbahninfrastruktur Eisenbahnverkehrsunternehmen zwecks Zuganges anzubieten und…
Rückverweise