§ 196 Einschränkung oder Widerruf
In Kraft seit 31. Dezember 2021
Up-to-date
Sind die Voraussetzungen für eine von der Behörde ausgestellte, aktualisierte oder erneuerte einheitliche Sicherheitsbescheinigung nicht mehr oder nicht mehr gänzlich gegeben, hat sie eine solche unter Angabe von Gründen zu widerrufen oder einzuschränken.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden