Eine Konformitätsbewertungsstelle hat gegen die Folgen einer Haftpflicht eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 170 Haftpflichtversicherung
…Haftpflichtversicherung § 170. Eine Konformitätsbewertungsstelle hat gegen die Folgen einer Haftpflicht eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.…
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