BundesrechtBundesgesetzeEisenbahngesetz 19573. Teil Bau und Betrieb von Eisenbahnen, Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen auf Eisenbahnen und Verkehr auf Eisenbahnen1. Hauptstück Konzession§ 14c

§ 14cErwerb einer Eisenbahn

In Kraft seit 20. Juli 2024
Up-to-date