EisbG
Gliederung
8. Teil Interoperabilität
2. Hauptstück Interoperabilität des Eisenbahnsystems
6. Abschnitt Schienenfahrzeuge
§ 111 Dateneingabe in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen
Für die Übermittlung von Angaben zu den von ihr erteilten Fahrzeugtypgenehmigungen zwecks Eintragung in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen ist die Behörde zuständig.
§ 111 EisbG · EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 111 Dateneingabe in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen
…Dateneingabe in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen § 111. Für die Übermittlung von Angaben zu den von ihr erteilten Fahrzeugtypgenehmigungen zwecks Eintragung in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen ist die Behörde zuständig.…
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