§ 111 Dateneingabe in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen
In Kraft seit 23. Dezember 2020
Up-to-date
Für die Übermittlung von Angaben zu den von ihr erteilten Fahrzeugtypgenehmigungen zwecks Eintragung in das Europäische Register genehmigter Fahrzeugtypen ist die Behörde zuständig.
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