Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
…jedoch die frühere 14-tägige Rekursfrist, besteht darin, dass aufgrund unterschiedlicher Anknüpfungspunkte beim Enteignungsverfahren einerseits und dem Rückwidmungsverfahren andererseits eine Analogie der Übergangsbestimmung des § 46 EisbEG nicht angebracht sei; naheliegender sei eine Analogie zu § 203 Abs 7 AußStrG, der für den Rekurs und die Rekursfrist auf das Datum der Entscheidung…
EisbEG · Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz
§ 48
…20, 22 (samt Überschrift), 23 bis 27, 30, 31, 33 (samt Überschrift), 35 bis 37 (samt Überschrift), 39 bis 41 sowie die §§ 46, 47 und 49, die Überschriften vor den §§ 11 und 22 und die Aufhebung der §§ 21 und 28 in der…