EIRAG
Gliederung
3. Teil Niederlassung
1. Hauptstück Niederlassung unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats
§ 9 Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte
Europäische Rechtsanwälte dürfen sich in Österreich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats auf Dauer zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft mit den sich aus den Bestimmungen dieses Teils ergebenden Beschränkungen niederlassen, wenn sie auf Antrag in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte eingetragen werden.
§ 1 QuRV · QuRV · Quotenregelungsverordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
…Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften eingetragene Rechtsanwalts-Gesellschaften (§ 1a RAO) und in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte eingetragene europäische Rechtsanwälte (§§ 9 ff EIRAG). 4. Quotenerklärung: Abgabenerklärung(en) eines vertretenen Abgabepflichtigen, dessen Steuernummer von einem Vertreter (Z 2) zur Quotenregelung (Z 1) angemeldet wurde. Diese können Einkommensteuererklärungen…
§ 62 BMSVG · BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
§ 62 Geltungsbereich
…Liste der Rechtsanwälte ( § 5 der Rechtsanwaltsordnung – RAO , RGBl. Nr. 96/1868) oder in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte ( § 9 des EIRAG , BGBl. I Nr. 27/2000) eingetragen sind, oder 6. von Ziviltechnikern ( § 1 des Ziviltechnikergesetzes 1993 ZTG, BGBl. Nr. 156…
Rückverweise