BundesrechtBundesgesetzeEuropäisches Rechtsanwaltsgesetz3. Teil Niederlassung1. Hauptstück Niederlassung unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats§ 9

§ 9Eintragung in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte

In Kraft seit 24. Mai 2000
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