Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragsgegnerin wird nicht Folge gegeben. Dem Revisionsrekurs des Antragstellers wird teilweise Folge gegeben; die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass dem Beschluss des Erstgerichtes folgender weiterer Punkt angefügt wird: "Für den Fall der Beendigun…
Text Begründung: Die 1988 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 16. 2. 2001 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers geschieden. Der Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder, die sich in Obsorge der Antragsgegnerin befinden. Am 15. 9. 1998 wurde der Antragsteller aufgrund…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionsrekurse sind zulässig, nur jener des Antragstellers ist teilweise berechtigt. Zum Revisionsrekurs des Antragstellers: Dieser machte in seinem Rechtsmittel geltend, es sei eine Rechtsfolge der Solidarhaftung einerseits und des Abschöpfungsverfahrens andererseits, dass die Antragsgegner…