Bezüglich der im § 81 Abs. 1 und im § 83 Abs. 1 genannten Schulden kann das Gericht bestimmen, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zu ihrer Zahlung verpflichtet ist.
Rückverweise
…erhobene Revisionskurs ist jedoch nicht zulässig. Der Oberste Gerichtshof hat bereits in mehreren veröffentlichten Entscheidungen ausgesprochen, daß im Fall einer Entscheidung des Gerichtes gemäß § 92 EheG oder einer Vereinbarung der Ehegatten (§§ 97 Abs 2, 55 a Abs 2 EheG) über die Rückzahlungspflicht von (Kredit )Verbindlichkeiten im Innenverhältnis nur dann auf Antrag mit Wirkung für…
Unter "Kreditverbindlichkeiten" sind nur die in § 92 EheG näher bezeichneten Schulden - also diejenigen Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen (§ 81 Abs 1 EheG…
…Pfandhaftung ähnlich der Ausfallsbürgenhaftung bewirken könne. Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Entscheidet das Gericht (§ 92 EheG) oder vereinbaren die Ehegatten (§ 97 Abs 2, gegebenenfalls § 55a Abs 2 EheG), wer von ihnen im Innenverhältnis zur Zahlung von Kreditverbindlichkeiten, für die beide haften, verpflichtet ist…
…§ 98 Rz 7 ff; Stabentheiner in Rummel ABGB3 § 98 EheG Rz 5), sind doch von § 98 EheG ausdrücklich nur die in § 92 EheG genannten Schulden erfasst, der wieder auf die §§ 81 Abs 1 und 83 Abs 1 EheG verweist. Danach sind aber nur Schulden, die mit…
…bezüglich der Zahlungsverpflichtung für Kredite, für die Ehegatten haften, ist entscheidend, ob die Voraussetzungen des § 98 EheG vorliegen. § 98 EheG verweist auf § 92 EheG, dieser wieder auf die in § 81 Abs 1 und § 83 Abs 1 EheG genannten Schulden, sohin auf Schulden bzw Haftungsfragen, die mit dem…
EheG · Ehegesetz
§ 98 Haftung für Kredite
…1) Entscheidet das Gericht (§ 92) oder vereinbaren die Ehegatten (§ 97 Abs. 5, gegebenenfalls § 55a Abs. 2), wer von beiden im Innenverhältnis zur Zahlung von Kreditverbindlichkeiten, für die beide…
…Rekurs an den Obersten Gerichtshof wurde für zulässig erklärt. Das Gericht zweiter Instanz führte aus, es liege keine Entscheidung des Gerichtes im Sinne des § 92 EheG darüber vor, wer im Innenverhältnis für die Kreditrückzahlung hafte. Aber auch eine Vereinbarung, wie sie von § 98 EheG durch das Zitat "§ 97 Abs…
…allenfalls auch amtswegig aus Billigkeitserwägungen vgl 9 Ob 125/04d ua), kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Entscheidet das Gericht (§ 92 EheG) oder vereinbaren die Ehegatten (§§ 97 Abs 2, gegebenenfalls 55a Abs 2 EheG), wer von beiden im Innenverhältnis zur Zahlung von Kreditverbindlichkeiten, für…
…fallen, braucht hier nicht untersucht zu werden. Ein Antrag nach § 98 Abs 1 EheG kann nur gestellt werden, wenn entweder das Gericht gemäß § 92 EheG entschieden oder die Ehegatten nach § 97 Abs 2, gegebenenfalls nach § 55 a Abs 2, EheG vereinbart haben, daß einer der Eheleute im Innenverhältnis zur Zahlung von Kreditverbindlichkeiten…
…erfasst, zu deren Hereinbringung der Gläubiger bereits einen Exekutionstitel erwirkt hat (ÖBA 1993/405). Unter "Kreditverbindlichkeiten" sind zunächst nur die in § 92 EheG näher bezeichneten Schulden - also diejenigen Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen (§ 81 Abs…
…zur Voraussetzung, das mit dem Wesen der Ehe als einer alle Lebensbereiche umfassenden Lebensgemeinschaft unvereinbar ist (EFSlg. 46.149, 51.577, 54.350, 57.087 ua). Gemäß § 90 EheG sind die Ehegatten einander zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft, insbesondere zum gemeinsamen Wohnen sowie zur Treue, zur anständigen Begegnung und zum Beistand verpflichtet. Gemäß § 91 ABGB sollen sie…
…zugeteilten Vermögenswerten könne ersehen werden, welche reinen Vermögenswerte ihm letztendlich zukämen und ob damit ein dem Aufteilungsschlüssel entsprechender Ausgleich geschaffen werde. Bei der Verpflichtung eines Ehegatten zur Tragung bestimmter Verbindlichkeiten (§ 92 EheG) sei wieder zu prüfen, ob diese mit dem Aufteilungsvermögen in einem inneren Zusammenhang stünden, wobei Firmenverbindlichkeiten, gleichgültig ob auf der Antragsteller oder Antragsgegnerseite, auf jeden…
…sei. Allerdings habe einerseits sowohl die implicit vom Erstgericht vorgenommene Abweisung ergänzt werden, anderseits die Leistungsfrist entsprechend angepaßt werden müssen. Für eine Schuldensregelung gemäß § 92 EheG verbliebe deshalb kein Raum, weil hinsichtlich des Hauses in 1020 Wien, Lasallestraße nicht nur die faktische Vermögensteilung 50 : 50, sondern auch derzeit eine Pattsituation zwischen…
…§ 97 Abs 2 und § 55 a Abs 2 EheG getroffenen Vereinbarungen auch Fragen der Schuldentragung im Innenverhältnis für Schulden mitregeln, die im § 92 EheG nicht genannt sind, weil ihnen das schon aufgrund der Vertragsfreiheit nicht verwehrt werden kann. Eine Drittwirkung darf aber diesen Vereinbarungen nur soweit verliehen werden, als…
…die Tragung der Schulden beschwert erachte. Nun sei zwar eine Vereinbarung zu Lasten Dritter in Bezug auf diese Schulden nicht möglich, jedoch bestimme § 92 EheG, dass bezüglich der in den §§ 81 Abs 1 und 83 Abs 1 EheG genannten Schulden das Gericht aussprechen könne, welcher…
…Antragsteller in diesem Umfang schad- und klaglos zu halten. Nach außen bleibt das Schuldverhältnis durch eine solche Zuweisung gänzlich unverändert (Stabentheiner in Rummel, ABGB3, § 92 EheG Rz 1 mwN). Richtig ist, dass der Antrag auf Auferlegung einer Ausgleichszahlung nicht verfristet ist. Die Aufteilungsmasse wird durch den bei Ablauf der Jahresfrist des…
…nachvollziehbar noch überprüfbar. Verbindlichkeiten, die vor der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft getilgt worden seien, könnten schon begrifflich nicht mehr Anlass für eine Regelung nach § 92 EheG sein. Zur Frage der Lebensversicherungen des Antragsgegners führte das Rekursgericht aus, Sachen, welche Anteile an einem Unternehmen seien, seien nach § 82 Abs 1 Z…
…nunmehr 2/3 desselben beanspruchte, wogegen der Antragsgegner das Höchstbetragspfandrecht allein übernehmen sollte. Weiters beanspruchte sie S 80.000,-- und diverse Bestimmungen nach § 92 EheG. Am 13. 5. 1982 begehrte die Antragstellerin für den Fall, dass ihrem Antrag vom 11. 2. 1982 nicht stattgegeben werden sollte…
…mangelfreien Verfahrens und einer unbedenklichen Beweiswürdigung. In rechtlicher Hinsicht billigte das Gericht zweiter Instanz die Auffassung, die Darlehensschulden unterlägen insoweit nicht der Aufteilung nach § 92 EheG, als sie den Umbau und die Adaptierung der früheren Ehewohnung betroffen hätten. Diese sei nämlich den Parteien vom Vater der Antragsgegnerin nur prekaristisch überlassen worden…
…Veränderung durch den Außerstreitrichter nicht mehr zugänglich sind, so daß an diesen Sachen die bisher begründeten Eigentumsverhältnisse aufrecht bleiben, einer Entscheidung im Sinne des § 92 EheG, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zur Zahlung der Schulden, die nach § 81 Abs.1 EheG wegen ihres inneren Zusammenhanges mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen…
…erhobene Revisionsrekurs der EBV ist berechtigt. Wie der Oberste Gerichtshof bereits ausgesprochen hat, sind unter Kreditverbindlichkeiten im Sinne des § 98 EheG die im § 92 EheG näher bezeichneten Schulden zu verstehen, also diejenigen Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang stehen (§ 81 Abs…
…Wesentlichen auf die Bestimmungen des § 83 Abs 1 EheG, berücksichtigte die dort normierten Billigkeitsgrundsätze und wandte weiters die Bestimmungen des § 92 EheG, des § 87 Abs 2 EheG und hinsichtlich der Ausgleichszahlungen § 94 Abs 1 EheG an. Das Gericht zweiter Instanz verwies…
…wie ein Ausspruch, dass bestimmte Werte (Lebensversicherung, Bausparguthaben) dem Antragsteller verbleiben. Der Ausspruch über die Haftung für die Kreditverbindlichkeiten im Innenverhältnis beruht auf § 92 EheG, jener über die Stellung als Hauptschuldnerin bzw als Ausfallsbürge gegenüber den Gläubigern auf § 98 Abs 1 EheG. Nach § 93 EheG…
…84 Abs 1 EheG kann darüber hinaus auf Schulden Bedacht genommen werden, die mit dem ehelichen Lebensaufwand zusammenhängen. Nur in diesem Umfang wären gemäß § 92 EheG Verfügungen eines Gerichtes möglich (EFSlg 41.416; 3 Ob 616/85 ua). Der Erwägung, daß die Einwendung der Gegenforderung (vgl. AS 250) etwa als meritorischer Schuldtilgungseinwand…
…möglich. Der Konkurs stehe einer Aufteilung der in den §§ 81 Abs 1 und 83 Abs 1 EheG genannten Schulden im Sinne des § 92 EheG oder der Festlegung einer Ausgleichszahlung im Sinne des § 94 EheG nicht entgegen. Im konkreten Fall habe sich die Antragstellerin wiederholt bereit erklärt, auch Forderungen…
…Streitteile gedient habe, sodass es der Billigkeit widerspräche, die Antragstellerin aus der Haftung für diesen Kredit zu entlassen. Darüber hinaus könne das Gericht gemäß § 92 EheG nur bestimmen, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zur Zahlung einer Schuld verpflichtet sei, das Verhältnis zum Gläubiger werde dadurch nicht berührt. Der Beschluss über die Aufteilung der im Hause ***** vorhandenen…
…wies den Antrag ab. Bei der rechtlichen Beurteilung des im wesentlichen bereits wiedergegebenen Sachverhaltes ging es davon aus, daß eine Verfügung im Sinne des § 92 EheG nur im Zusammenhang mit der gerichtlichen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens oder der ehelichen Ersparnisse möglich sei. Eheliches Gebrauchsvermögen sei nie vorhanden gewesen. Die ehelichen Ersparnisse…
…92 EheG Rz 1, je mwN). In diesem Fall hat das Gericht auszusprechen, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zu ihrer Zahlung verpflichtet ist (§ 92 EheG). Der dadurch belastete Ehegatte hat den anderen Ehegatten schad und klaglos zu halten, wenn dieser vom Gläubiger in Anspruch genommen wird ( Stabentheiner aaO § 92 Rz 1…
…die Benützung dieser Eigentumswohnung dem Mann untersagt und 7. die Verfahrenskosten gegenseitig aufgehoben. In rechtlicher Hinsicht führte das Erstgericht im wesentlichen aus, daß nach § 92 EheG die Aufteilung nach Billigkeit vorzunehmen sei und das Gewicht und der Umfang des Beitrages beider Parteien zur Anschaffung des ehelichen Gebrauchsvermögens etwa gleich zu halten…
…diese den Antragsgegner treffen und von diesem zu begleichen sind (vgl nur AS 2 und 11). Der insoweit bisher offenbar irrtümlich unterbliebene Ausspruch gemäß § 92 EheG ist nunmehr - als Punkt 3. des Spruchs - nachzuholen. Unter Zugrundelegung der obigen Ausführungen ergibt sich somit eine (aktive) „Aufteilungsmasse" von rund 131.000 EUR, bestehend…
…Anspruch geltend. Er begehrt damit eben weder eine Ausgleichszahlung nach § 94 EheG noch gar eine Verpflichtung der Frau zur Schuldenzahlung im Innenverhältnis nach § 92 EheG. Letzteres wäre mit dem erhobenen Zahlungsbegehren nicht in Einklang zu bringen, ersteres scheiterte schon daran, dass die angeblichen Schulden - später ist in erster Instanz von…
…83 Abs 1 EheG kann darüber hinaus auf Schulden Bedacht genommen werden, die mit dem ehelichen Lebensaufwand zusammenhängen. Nur in diesem Umfang sind gemäß § 92 EheG Verfügungen eines Gerichtes möglich (EFSlg. 41.416). Im übrigen wird aber die Antragstellerin durch die Entscheidung der Vorinstanzen nicht benachteiligt. Beide Teile haben etwa in gleichem…
…kann dennoch beantragt werden, die Schulden aufzuteilen. In diesem Fall hat das Gericht auszusprechen, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zu ihrer Zahlung verpflichtet ist (§ 92 EheG). Der dadurch belastete Ehegatte ist verpflichtet, den anderen Ehegatten schad- und klaglos zu halten, wenn dieser vom Gläubiger in Anspruch genommen wird (4 Ob 11/03a…
…Parteien zur ungeteilten Hand gehaftet hätten und um deren Aufteilung es im Aufteilungsverfahren gehe, seien Gegenstand des Schuldenregulierungs- und ebenso des Abschöpfungsverfahrens gewesen. Gemäß § 92 EheG könne das Gericht bestimmen, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zur Zahlung der Schulden verpflichtet sei. Die Verpflichtung der Antragsgegnerin stelle eine solche interne Verpflichtung dar. Die im Rahmen des Abschöpfungsverfahrens der Antragsgegnerin…
…um solche handelt, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen in einem inneren Zusammenhang standen (§ 81 Abs 1 EheG). Eine Entscheidung iSd § 92 EheG über derartige Schulden ist zwar nicht mehr möglich, weil die Schulden bereits bezahlt sind und die Antragstellerin gegen den Antragsgegner eine vollstreckbare Forderung hat. Es…
…nach § 81 Abs 1 EheG in Anschlag zu bringen noch nach § 83 Abs 1 EheG zu berücksichtigen sind und auch nicht gemäß § 92 EheG bestimmt werden kann, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zu ihrer Zahlung verpflichtet ist. Das vorliegende außerstreitige Verfahren bietet auch keine Möglichkeit, den Antragsgegner zur Leistung einer Ausgleichszahlung für die Überziehung des…
…ist aber nicht berechtigt. Der nach der Vereinbarung der Ehegatten (§ 97 Abs 2, ggfls. § 55 a Abs 2 EheG) oder vom Gericht (§ 92 EheG) bestimmte Ausfallsbürge kann nach dem Wortlaut des § 98 Abs 2 EheG - vorbehaltlich des § 1356 ABGB - nur wegen des Betrages belangt werden, der vom…
…der Ehewohnung samt demjenigen des dem Mann zugewiesenen Inventars und es steht daher mit den Grundsätzen der Billigkeit durchaus in Einklang, daß er gemäß § 92 EheG im Innenverhältnis auch zur alleinigen Kreditrückzahlung verpflichtet worden ist. Damit ist jedoch bereits eine billige Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der zu veranschlagenden Schulden durch…
… 81 EheG Rz 5 mwN). In diesem Fall hat das Gericht auszusprechen, welcher Ehegatte im Innenverhältnis zu ihrer Zahlung verpflichtet ist (§ 92 EheG). Der dadurch belastete Ehegatte ist verpflichtet, den anderen Ehegatten schad- und klaglos zu halten, wenn dieser vom Gläubiger in Anspruch genommen wird ( Stabentheiner aaO § 92 Rz…
…eingetragen. Nach dem Akteninhalt fehle es auch an einem entsprechenden Antrag einer der Parteien. Sei der Entscheidungswille des Erstgerichts auf eine Entscheidung nach § 92 EheG gerichtet, habe dies im Spruch der neu zu fassenden Entscheidung auch entsprechend zum Ausdruck zu kommen. Zum Vorbringen der Frau, dass sie weitere 241.000 …