EheG
Gliederung
Zweiter Abschnitt Recht der Ehescheidung
C. Ausschluß des Scheidungsrechts § 56
§ 56 Verzeihung
Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens besteht nicht, wenn sich aus dem Verhalten des verletzten Ehegatten ergibt, daß er die Verfehlung des anderen verziehen oder sie als ehezerstörend nicht empfunden hat.
…auf eine derartige Verzeihung im erstgerichtlichen Verfahren gar nicht berufen hat. Im übrigen ist in der Vollziehung eines Geschlechtsverkehrs eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG nur dann zu erblicken, wenn aus dem Gesamtverhalten des gekränkten Ehegatten hervorgeht, daß er dadurch unzweideutig zum Ausruck bringen wollte, die Eheverfehlungen des anderen nicht…
…Rechtsfragen des materiellen Rechts vermag die Revisionswerberin nicht aufzuzeigen. Die Beurteilung der Frage, ob der Kläger der Beklagten die ihr angelasteten Eheverfehlungen verziehen hat (§ 56 EheG), ist - wie auch die der subjektiven Vorwerfbarkeit von Eheverfehlungen - immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Der Oberste Gerichtshof hat auch schon wiederholt ausgesprochen, dass…
…§ 502 Abs 1 ZPO dar (RIS-Justiz RS0057303). Auch die Beurteilung der Frage, ob ein Ehepartner dem anderen die angelasteten Eheverfehlungen verziehen hat (§ 56 EheG), ist immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig (3 Ob 238/06f = RIS-Justiz RS0118125 [T1]). Eine zu korrigierende Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz dahingehend…
…aller bis dahin gesetzten Eheverfehlungen beurteilt haben, ist dies im Lichte der höchstgerichtlichen Rechtsprechung vertretbar und nicht zu beanstanden. Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nämlich nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, dass er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit ist…
…503 Z. 4 ZPO. geltend gemacht wird, weil das Berufungsgericht nicht Alleinverschulden oder wenigstens überwiegendes Verschulden der Klägerin angenommen habe. Die Revision meint, daß § 56 EheG. hätte angewendet werden müssen, weil die Klägerin die Beziehungen des Beklagten zu Hedwig L. nicht als ehestörend empfunden habe. Es kann dahingestellt werden, ob die…
…beizupflichten. Es genügt aber auch nicht, daß Eheverfehlungen feststehen, es ist vielmehr überdies erforderlich, daß der klagende Teil die Verfehlungen als ehezerstörend empfunden hat (§ 56 EheG.). Daraus, daß der Kläger zumindestens bis Jänner oder Februar 1947 mit der Beklagten die Ehe vollzogen hat, ist zu schließen, daß er bis dahin allfällig…
…SZ 39/18 Zur Anwendung des § 56 EheG. ist erforderlich, daß der Kläger den Ehebruch der Beklagten nicht als ehezerstörend empfunden hat; es genügt nicht der Schluß, daß der Kläger eine solche Empfindung…
…durch die die Scheidung ausgeschlossen wird, zwischen Scheidung aus Verschulden und ohne Verschulden ein grundsätzlicher Unterschied besteht. Fristenablauf nach § 57 und Verzeihung nach § 56 EheG. kommen im letzteren Falle nicht in Betracht. Wird nur ein Scheidungsbegehren nach § 49 EheG. gestellt, was im gegenständlichen Falle zutrifft, nicht aber gleichzeitig, wenn…
…§§ 35 bis 39 EheG. die Aufhebung der Ehe ausschließt, die Scheidung der Ehe dagegen durch ein solches Verhalten noch nicht ausgeschlossen wird, § 56 EheG. dafür vielmehr andere Voraussetzungen fordert. Sowohl § 22 Abs. 2 wie auch die §§ 35 bis 39 EheG. betreffen Willensmängel, die sich auf den…
…SZ 32/66 Beim Scheidungsgrund des § 50 EheG. wird das Scheidungsrecht weder durch Verzeihung nach § 56 EheG. noch durch Fristablauf nach § 57 EheG. ausgeschlossen. Härteklausel. Geistige Störung nach § 50 EheG. und Aufhebung der geistigen Gemeinschaft nach § 51 EheG. Entscheidung…
… 2005 den Versuch machte, die Kinder vom Beklagten abzuschirmen, stellt keine vom Obersten Gerichtshof aufzugreifende Fehlbeurteilung dar. Eine Verzeihung im Sinn des § 56 EheG ist den Feststellungen nicht zu entnehmen. Auch wenn der Beklagte aus welchen Gründen immer an die Klägerin die von ihr zitierte SMS schickte, so ist…
…RS0069246). Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geht der Revisionswerber von einer Versöhnung der Ehegatten im Mai 2005 aus, weshalb die Rechtsfolgen des § 56 EheG zu berücksichtigen gewesen wären. Die Beweisergebnisse liefern für diese Behauptung einer Versöhnung aber keine Grundlage. Die Rechtsrüge geht insofern nicht vom festgestellten Sachverhalt aus (vgl…
…dargestellten Überlegungen zur mangelnden Kausalität des Verhaltens der Frau. 2.3. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG nur anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, dass er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit ist…
…ist der Ehegatte, der die Verfehlung begangen hat, beweispflichtig (vgl RIS-Justiz RS0106971 mwN ebenfalls zuletzt 9 Ob 76/03x; Stabentheiner in Rummel ABGB3 § 56 EheG Rz 3). Soweit es nun die Beklagte als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO releviert, dass der Kläger trotz Kenntnis der…
…Ehegatten nach ständiger Rechtsprechung wirksam darauf verzichten können, bereits verwirklichte Scheidungsgründe geltend zu machen (RIS Justiz RS0016541 [T1, T2]; Gruber in Schwimann , ABGB3 I, § 56 EheG Rz 11; Koch in KBB2 § 56 EheG Rz 5; Stabentheiner in Rummel 3 § 56 EheG Rz 6; alle mwN). Demgegenüber wurde die Wirksamkeit…
…Jahr 1990, von dem der Kläger im Jahr 1997 noch keine Kenntnis gehabt habe, als verziehen anzusehen. Der Kläger könne daher sein Scheidungsbegehren gemäß § 56 EheG nicht allein auf diesen Ehebruch stützen, ihn aber nach Ansicht des Berufungsgerichts zur Unterstützung eines auf den Ehebruch, den die Beklagte im Jahr 1999 begangen…
…tat er alle Versuche der Klägerin, ein klärendes Gespräch zu führen, mit dem Kommentar ab, sie solle nicht "herumsudern". Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, dass er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit ist…
…Rechtsprechung obliegt die Beweislast dafür dem Ehegatten, der die Verfehlung gesetzt hat (Hopf/Kathrein, aaO und Gruber in Schwimann, ABGB I2 Rz 11 zu § 56 EheG, je mN). Wie die Klägerin zu Recht hervorhebt, hat der Beklagte in seiner ersten ausführlichen Stellungnahme zur Klage (Schriftsatz ON 10), verlesen in der Verhandlungstagsatzung…
… 2004 eingebrachten Scheidungsklage durch den Kläger am 8. März 2005 zu einer Versöhnung gekommen ist; diese ist als Verzeihung iSd § 56 EheG zu werten. Zuvor gelegene Eheverfehlungen der Beklagten können nach der herrschenden Rechtsprechung nur mehr zur Unterstützung eines auf nicht verziehene Verfehlungen gestützten Scheidungsbegehrens herangezogen werden…
…verursachten Zerrüttung stattfand, weniger zu gewichten als die Verstöße des Klägers (vgl 4 Ob 133/05w). 7.) Für die Verzeihung (§ 56 EheG) ist der Ehegatte behauptungs- und beweispflichtig, der die Verfehlung begangen hat (RIS Justiz RS0106971). Eine solche wurde von den Vorinstanzen schon mangels ausreichenden Vorbringens zutreffend nicht angenommen. Weder…
…zusammengelebt hatte und mit der er erneut eine Lebensgemeinschaft einging, auch nach der Verzeihung "nicht gänzlich abgebrochen" hatte, ihr Verhalten nicht im Sinn des § 56 EheG als ehezerstörend empfunden hat. Die Beklagte hat sich darauf berufen, daß der Kläger selbst nach ihrer Überreaktion wegen einer angeblich nicht ganz sauberen Badewanne ihr…
…Feststellung, an die auch der Oberste Gerichtshof gebunden ist (EFSlg 25.833, 20.822, 14.261, EvBl 1966/239; Schwind, Eherecht2 242; Pichler aaO Rz 4 zu § 56 EheG). Der Beklagte ließ diese Feststellungen des Erstgerichtes aber unangefochten. Gemäß § 498 Abs 1 ZPO hatte dann das Berufungsgericht die durch die geltend gemachten Berufungsgründe…
…zu 10 Cg 124/86 des Erstgerichtes eingebrachte Scheidungsklage, wie das Erstgericht festgestellt habe, unter Anspruchsverzicht zurückgezogen. Dies sei als Verzeihung im Sinn des § 56 EheG zu werten. Selbst wenn man die Fortsetzung des von der Klägerin als ehezerstörend empfundenen Verhaltens des Beklagten nach der Klagsrückziehung als neue Eheverfehlung ansehen sollte…
…Anhaltspunkte dafür ergeben (aM EFSlg. 10.337, 2435). Im übrigen hat aber jene Umstände, aus denen sich das Vorhandensein der Voraussetzungen für die Anwendung des § 56 EheG im Zeitpunkt der Klagserhebung ergibt, der beklagte Ehegatte zu beweisen (EFSlg. 51.634, 34.022). Der Beklagte kann sich hier nur darauf berufen, daß die Klägerin die Scheidungsklage erst rund ein halbes Jahr nach seinem…
…versagt ist (RZ 1980/29). Bei der rechtlichen Beurteilung kommt es auf das objektive Verhaltensbild an (6 Ob 249/66). Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, daß er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit ist…
…er ohne Rücksicht auf seine Auswirkungen auf die Ehe die Scheidung aus dem Verschulden des Ehebrechers rechtfertigt. Dagegen hat sich zwar unter Berufung auf § 56 EheG ein Teil der Lehre (vgl. die Nachweise bei Pichler in Rummel, ABGB Rz 1 zu § 47 EheG) gewendet. Der Oberste Gerichtshof ist jedoch bereits…
…für sich allein weder etwas über die Verzeihung von Eheverfehlungen noch über die Frage der endgültigen Zerrüttung der Ehe aus. Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein Gesamtverhalten zum Ausdruck bringt, daß er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Ehepartners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltslos bereit ist…
…Auswirkungen auf die Ehe die Scheidung aus dem Verschulden des Ehebrechers rechtfertigt. Gegen die absolute Wirkung dieses Scheidungsgrundes hat sich zwar unter Berufung auf § 56 EheG ein Teil der Lehre (vgl. die Nachweise bei Pichler aaO Rz 1 zu § 47 EheG) gewendet; es ist jedoch der von Koziol-Welser, Grundriß7…
…Aufforderung zur Ehescheidungsklage vergleichbar ist, nicht an. Letztlich fehlt es wegen der Einzelfallbezogenheit auch der Frage, ob in einem bestimmten Verhalten eine Verzeihung iSd § 56 EheG liegt, an der im § 502 Abs 1 ZPO genannten Bedeutung.…
…geworden wären. Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die auf die Geltendmachung eines Sachverhaltes, der zum Scheidungsbegehren wegen Verschuldens berechtigen würde, abgestimmte Regelung des § 56 EheG bei der Beurteilung des Zerrüttungsverschuldens im Sinne des § 61 Abs 3 EheG nicht anwendbar ist (RZ 1983/15). Wäre es im übrigen erheblich, daß…
…Es übernahm die Feststellungen des Erstgerichtes und gelangte rechtlich zum Ergebnis, daß die Klägerin dem Beklagten die bis Jahresende 1986 gesetzten Eheverfehlungen verziehen habe (§ 56 EheG). In der ersten Zeit der Haft bis zum Jahreswechsel 1986/87 habe es zwischen den Streitteilen einen regen Briefverkehr gegeben; in ihren Briefen habe die…
…Feststellungen ohne Beweiswiederholung ab, so daß eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes vorliege. Die kurzfristige Wiederaufnahme geschlechtlicher Beziehungen reiche nicht aus, um eine Verzeihung iS des § 56 EheG annehmen zu können. Abgesehen davon, daß es offensichtlich beiden Teilen am Bewußtsein, Eheverfehlungen zu verzeihen, völlig gefehlt habe, lasse die zweite Instanz außer Acht, daß…
…Feststellung werde in der Berufung nicht bekämpft. Schon deshalb komme die Annahme einer Verzeihung nicht in Betracht. Im übrigen sei Verzeihung im Sinn des § 56 EheG nur anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein gesamtes Verhalten zum Ausdruck bringe, daß er das als Eheverfehlung empfundene Verhalten seines Partners nicht mehr als solches betrachte und daher vorbehaltlos bereit…
…Unterhalt verlangt habe, müsse davon ausgegangen werden, daß sie dieses Verhalten des Klägers nicht als ehezerstörend empfunden habe. Hätte aber die Beklagte deshalb gemäß § 56 EheG das Scheidungsrecht verwirkt, müßte dies auch bei der Beurteilung des Verschuldensantrages nach § 61 Abs 3 EheG entsprechend berücksichtigt werden. Die Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber…
…des § 59 Abs 1 und Abs 2 EheG zu verweisen. Daß der Kläger der Beklagten die von ihr gesetzten schweren Eheverfehlungen verziehen hätte (§ 56 EheG), wurde von ihr im Verfahren erster Instanz nicht eingewendet (vgl EFSlg 34.032 ua); im übrigen findet sich dafür in den Feststellungen der Vorinstanzen kein Anhaltspunkt…
…noch keine Verzeihung seines ehebrecherischen Verhältnisses zu Regina M*** abgeleitet werden kann. In der Vollziehung eines Geschlechtsverkehrs ist nämlich eine Verzeihung im Sinne des § 56 EheG nur dann zu erblicken, wenn aus dem Gesamtverhalten des gekränkten Ehegatten hervorgeht, daß er dadurch unzweideutig zum Ausdruck bringen wollte, die Eheverfehlungen des anderen nicht…
…und dadurch gegebene Belastung das Gesamtverhalten zu einer schweren Eheverfehlung machen (EFSlg. 31.636, 36.299, 46.152 ua). Es trifft zwar zu, daß im Sinn des § 56 EheG verfristete verziehene Eheverfehlungen nicht unmittelbar zur Begründung eines auf § 49 EheG gestützten Scheidungsbegehrens herangezogen werden können; sie können aber im Sinne des § 59…
…die Ausführungen des Beklagten zur Frage der Verzeihung, der Zerrüttung der Ehe und der Abwägung des Verschuldens nicht zutreffend. Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist nur dann anzunehmen, wenn der gekränkte Ehegatte durch sein gesamtes Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er das als Eheverfehlung empfundene Fehlverhalten seines Partners nicht mehr als solches betrachtet und daher vorbehaltlos bereit…
…als solches empfindet und vorbehaltlos bereit ist, die Ehe fortzusetzen (EFSlg 57.184 f; Pichler in Rummel, ABGB2, Rz 2 zu § 56 EheG). Ein Verzicht ist bei allen Scheidungstatbeständen möglich und findet nur dort seine Grenze, wo er nach seinem Inhalt und den Begleitumständen dem Wesen der Ehe…
…Der Kläger habe der Beklagten deren Eheverfehlungen auch nicht verziehen. Bloßer Geschlechtsverkehr ohne ausdrücklichen Verzeihungswillen rechtfertige nicht die Annahme einer Verzeihung im Sinne des § 56 EheG. Eine Verzeihung könne schon deshalb nicht angenommen werden, weil der Kläger trotz häufiger Ausübung des Geschlechtsverkehrs mit der Beklagten von seinem Entschluß, sich scheiden zu…
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