§ 52 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 12. Juli 2013
Up-to-date
EG-K 2013
Gliederung
9. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 52 Sprachliche Gleichbehandlung
Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.
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