1. Schwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen;
2. Stickstoffoxide und sonstige Stickstoffverbindungen;
3. Kohlenmonoxid;
4. Flüchtige organische Verbindungen;
5. Metalle und Metallverbindungen;
6. Staub, einschließlich Feinpartikel;
7. Asbest (Schwebeteilchen und Fasern);
8. Chlor und Chlorverbindungen;
9. Fluor und Fluorverbindungen;
10. Arsen und Arsenverbindungen;
11. Zyanide;
12. Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften, die sich über die Luft auswirken;
13. Polychlordibenzodioxine und Polychlordibenzofurane;
14. unverbrannte gasförmige organische Verbindungen (OGC);
15. Ammoniak (NH 3 ).
1. Halogenorganische Verbindungen und Stoffe, die im wässrigen Milieu halogenorganische Verbindungen bilden;
2. Phosphororganische Verbindungen;
3. Zinnorganische Verbindungen;
4. Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen in wässrigem Milieu oder über wässriges Milieu übertragbaren karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften;
5. Persistente Kohlenwasserstoffe sowie beständige und bioakkumulierbare organische Giftstoffe;
6. Zyanide;
7. Metalle und Metallverbindungen;
8. Arsen und Arsenverbindungen;
9. Biozide und Pflanzenschutzmittel;
10. Schwebestoffe;
11. Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate);
12. Stoffe, die sich ungünstig auf den Sauerstoffgehalt auswirken (und sich mittels Parametern wie BSB und CSB usw. messen lassen);
13. Stoffe, die in Anhang E, Abschnitt II des WRG 1959 angeführt sind.
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