Art. 1 § 5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Art. 1 § 5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses — EFZG
Art. 1 § 5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses — EFZG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 399/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2017
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 2018
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40198615
Zuletzt nach Updates gesucht am
Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 oder im Hinblick auf eine Arbeitsverhinderung gemäß § 2 einvernehmlich beendet wird.