BundesrechtBundesgesetzeErneuerbaren-Ausbau-Gesetz7. Teil Herkunftsnachweise für erneuerbare Energie3. Hauptstück Besondere Bestimmungen für erneuerbare Fernwärme und Fernkälte§ 89

§ 89Preistransparenz

In Kraft seit 01. Januar 2024
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