(1) Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen dieses Bundesgesetzes mit Verordnung nähere Bestimmungen zur Durchführung und Abwicklung der Investitionsförderung festzulegen, einschließlich Bestimmungen betreffend
1. Fördercalls und das Verfahren der Förderungsvergabe
2. Fördersätze (gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines systemdienlichen Betriebs)
3. förderbare Investitionskosten und Ausschluss der Förderbarkeit durch den Bezug anderer staatlicher Förderungen,
4. Rechte und Pflichten der Fördernehmer,
5. persönliche und sachliche Voraussetzungen für das Erlangen von Investitionszuschüssen,
6. Auszahlung, Kontrolle, Einstellung und Rückzahlung der Förderung,
7. den Inhalt der Förderverträge.
(2) Die Bundesministerin wird bei der Erstellung der Verordnung vom Energiebeirat (§ 20 des Energie-Control-Gesetzes) beraten.
Rückverweise
EAG · Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
§ 59 Allgemeine Bestimmungen
…61 und § 62 in Form eines Investitionszuschusses gefördert werden. (2) Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen sind innerhalb eines befristeten Zeitfensters (Fördercall) bei der EAG Förderabwicklungsstelle über die von der EAG Förderabwicklungsstelle bereitzustellende elektronische Anwendung einzubringen. In der Verordnung gemäß § 63 sind nähere Regelungen zur Einbringung des Förderantrages…
§ 61 Investitionszuschüsse für zu errichtende Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas
…Förderanträge haben zumindest zweimal jährlich zu erfolgen. Sie sind unter Angabe der für einen Fördercall jeweils zur Verfügung stehenden Mittel durch Verordnung gemäß § 63 festzulegen und auf der Internetseite der EAG Förderabwicklungsstelle bekanntzumachen. Die Frist zur Einreichung der Anträge darf acht Wochen nicht unterschreiten. (7) Werden die für einen Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausgeschöpft…
§ 60 Investitionszuschüsse für die Umrüstung bestehender Biogasanlagen
…Fördercalls haben zumindest zweimal jährlich zu erfolgen. Sie sind unter Angabe der für einen Fördercall jeweils zur Verfügung stehenden Mittel mit Verordnung gemäß § 63 festzulegen und auf der Internetseite der EAG Förderabwicklungsstelle bekanntzumachen. Die Frist zur Einreichung der Anträge darf acht Wochen nicht unterschreiten. (6) Werden die für einen Fördercall zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausgeschöpft…
§ 62 Investitionszuschüsse für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas
…Förderanträge haben zumindest einmal jährlich zu erfolgen. Sie sind unter Angabe der für einen Fördercall jeweils zur Verfügung stehenden Mittel durch Verordnung gemäß § 63 festzulegen und auf der Internetseite der EAG Förderabwicklungsstelle bekanntzumachen. Die Frist zur Einreichung der Anträge darf acht Wochen nicht unterschreiten. (8) Sind für die Förderung einer Anlage mehr als 30% der im…