BundesrechtBundesgesetzeErneuerbaren-Ausbau-Gesetz2. Teil Förderregelungen für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen1. Hauptstück Betriebsförderungen3. Abschnitt Antrag auf Förderung durch Marktprämie§ 47

§ 47Festlegung des anzulegenden Wertes

In Kraft seit 31. Dezember 2022
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